Auszug - Beauftragung des Seniorenbeirates der Stadt Zeitz
Sitzung des Sozialausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 4 | |||||||
Gremium: | Sozialausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 07.04.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 19:30 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/10/1157/08 Beauftragung des Seniorenbeirates der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Hauptamt | |||||||
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Frau Krause, als Vertreterin des Seniorenbeirates erhält zum Top Rederecht.
In der anschließenden Diskussion zur Vorlage wird dargelegt, dass ein festgelegter Personenkreis an den Sitzungen folgender Ausschüsse der Stadt Zeitz
· Sozialausschuss
· Wirtschaftsförderungsausschuss
· Ordnungsausschuss
· Bauausschuss
· nach Bedarf an Sitzungen des Hauptausschusses
teilnehmen wird.
Zu der gestellten Frage hinsichtlich Inhalt der Arbeit des Seniorenbeirates legt Frau Krause dar, dass sich die Arbeit des Seniorenbeirates auf alles was die Lebensbedingungen der Senioren betrifft, beziehen wird und das der Beirat darauf bedacht ist, eine eigenständige Arbeit zu leisten.
Ein brisantes Thema wird dabei zum Beispiel die ärztliche Versorgung in Zeitz in den nächsten 10 Jahren sein. Hier wird angeregt ein Forum zur Thematik gemeinsam mit dem Sozialausschuss durchzuführen, um auf die anstehenden Probleme aufmerksam zu machen. Ein weiteres Problem ist die Bahnverbindung zwischen Zeitz und Naumburg, welche eingestellt wurde.
In der weiteren Diskussion ging es um den Versicherungsschutz der Mitglieder des Seniorenbeirates, welcher durch die Unfallkasse Sachsen-Anhalt weitgehend gewährt wird. (Anlage 1).
Vor der Beschlussfassung zur Vorlage stellt Herr Engel folgenden Antrag:
IV. Die Vertreter des Seniorenbeirates bzw. deren Stellvertreter sind namentlich zu benennen
und im Stadtrat zu bestätigen.
Abstimmung zum Antrag:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Geänderter Beschlusstext:
I. Der Stadtrat beauftragt den Seniorenbeirat der Stadt Zeitz mit den Aufgaben, die im § 1 der
Geschäftsordnung des Seniorenbeirates vom 16. 10. 2007 festgeschrieben sind.
II. Dem § 5 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates folgend erhalten gewählte Vertreter
des Seniorenbeirates Rederecht bei seniorenspezifischen Sachverhalten in bestimmten
Ausschüssen des Stadtrates.
Dieses Rederecht wird in der Hauptsatzung des Stadtrates festgeschrieben.
III. Gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates erhalten die Mitglieder des
Seniorenbeirates eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Regelung der
Ausschussmitglieder (sachkundige Einwohner).
Die Entschädigungssatzung der Stadt Zeitz wird entsprechend ergänzt.
IV. Die Vertreter des Seniorenbeirates bzw. deren Vertreter sind namentlich zu benennen und
im Stadtrat zu bestätigen.
Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschlusstext:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0