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Auszug - Beauftragung des Seniorenbeirates der Stadt Zeitz  

Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 29.04.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/10/1157/08 Beauftragung des Seniorenbeirates der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Hauptamt
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   

Beschluss:

Frau Stückrath gibt bekannt, dass im Sozialausschuss am 07.04.2008 zum vorgelegten Beschlusstext eine Ergänzung beschlossen wurde.

Diese lautet:

„Die Vertreter des Seniorenbeirates bzw. deren Vertreter sind namentlich zu benennen und im Stadtrat zu bestätigen.“ (Abstimmungsergebnis zur Gesamtvorlage: 6:0:0)

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Punkt 4 am heutigen Tag mit zu beraten.

Weiterhin fordert der Finanzausschuss das Hauptamt auf, die notwendigen bzw. formell vorgegebenen Richtlinien an das Rechnungsprüfungsamt nachzumelden.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag des Vorsitzenden:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:                            7

davon anwesend:                                                        6

Ja-Stimmen:                                                                      5

Nein-Stimmen:                                                        0

Stimmenthaltungen:                                                        1

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:                            0

 

Somit wird der vorliegende Beschlusstext um den Punkt 4 ergänzt und der neue Beschlusstext lautet:

I.        Der Stadtrat beauftragt den Seniorenbeirat der Stadt Zeitz mit den Aufgaben, die im § 1 der 

       Geschäftsordnung des Seniorenbeirates vom 16. 10. 2007 festgeschrieben sind.

 

II.     Dem § 5 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates folgend erhalten gewählte Vertreter 

des Seniorenbeirates Rederecht bei seniorenspezifischen Sachverhalten in bestimmten 

Ausschüssen des Stadtrates.
Dieses Rederecht wird in der Hauptsatzung des Stadtrates festgeschrieben.

 

III.   Gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates erhalten die Mitglieder des  

Seniorenbeirates eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Regelung der 

Ausschussmitglieder (sachkundige Einwohner).
Die Entschädigungssatzung der Stadt Zeitz wird entsprechend ergänzt.

 

IV.   Die Vertreter des Seniorenbeirates bzw. deren Vertreter sind namentlich zu benennen und  

       im Stadtrat zu bestätigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis zum neuen Beschlusstext:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7

davon anwesend:    6

Ja-Stimmen:     5

Nein-Stimmen:    0

Stimmenthaltungen:    1

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0