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Auszug - Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zeitz für den Zeitraum 01.08.2008 bis 31.07.2010  

Sitzung des Bildungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bildungsausschuss Beschlussart: an Amt/Ausschuss verwiesen
Datum: Mo, 28.04.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:05
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/40/1257/08 Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zeitz für den Zeitraum 01.08.2008 bis 31.07.2010
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
SG Kindereinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Im Ergebnis mehrerer Beratungen des Personalrates wurde durch diesen folgende Empfehlung gegeben:

Im Ergebnis mehrerer Beratungen des Personalrates wurde durch diesen folgende Empfehlung gegeben:

 

1.      Festeinstellung von 10 Erzieherinnen mit einem Arbeitsvertrag über 25 h / Woche und einer Stundenerhöhung auf 30 h / Woche, befristet vom 01.08.2008 bis zum 31.07.2010.

 

2.      Die befristete Einstellung von 7 Erzieherinnen mit 30 h / Woche, für o.g. Zeitraum.

 

3.      Die befristete Einstellung von 7 Erzieherinnen mit 25 h / Woche – überwiegend Hortbereich, für o.g. Zeitraum.

 

Frau Langenberg und Frau Besser erklären, dass sich eine derart hohe Zahl von befristeten Einstellungen aus arbeitsrechtlichen und organisatorischen Gründen für bedenklich halten. Diese Bedenken stützen sich auf auf einen außergerichtlichen Vergleich beim Arbeitsgericht Naumburg. Bei diesem wurde Anfang des Jahres 2008 Folgendes festgestellt:

 

Grundsätzlich kann befristet eingestellt werden,

 

1.      wenn ein Befristungsgrund vorhanden ist, oder

2.      ohne Befristungsgrund, dann aber höchstens für die Dauer von 2 Jahren.

 

1. Befristung mit Grund (hier: Bedarfs- und Entwicklungsplanung)

 

Nach Ansicht des Arbeitsgerichtes Naumburg stellt die Bedarfs- und Entwicklungsplanung in unserem Fall keinen hinreichenden Befristungsgrund dar. Die Entwicklung der Kinderzahlen kann anhand der Geburtenstatistik und vorhandener Erfahrungswerte aus Vorjahren über diesen Zeitraum hinaus eingeschätzt werden. Bei dieser Prognose muss auch für die Folgejahre von konstant bleibenden, teilweise sogar steigenden Belegungszahlen ausgegangen werden.

Deshalb ist einzuschätzen, dass auch in den nächsten Jahren von einem erhöhten Personal- bedarf (über unserem Personalstamm) ausgegangen werden kann. Dieser Hintergrund recht- fertigt eine befristete Beschäftigung von über 20 Erzieherinnen jeweils auf Jahresbasis nicht.

Bei einer derart hohen Anzahl befristeter Arbeitsverträge können wir uns nicht auf Gründe der Personalflexibilität bei sinkenden Kinderzahlen berufen, da deutlich wird, dass wir einen erheblichen höheren Personalbedarf haben, als wir an Stammpersonal vorhalten. Das wird sich auch in den Folgejahren nicht nennenswert ändern.

 

Unter Flexibilitätsgesichtspunkten würde das Gericht, wenn überhaupt, wohl nur die Befristung von einigen wenigen Arbeitnehmern als gerechtfertigt ansehen (2 bis 3 Arbeitnehmer).

 

Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die betroffenen Erzieherinnen im Klagefall sehr gute Aussichten auf Erfolg hätten.

 

 

2. Befristung ohne Grund

 

Geht längstens für die Dauer von 2 Jahren und dann auch nur, wenn der betroffene Arbeit- nehmer zuvor noch nicht bei der Stadt beschäftigt war. Wenn wir so verfahren würden, könnten wir zwar weiterhin mit befristeten Arbeitsverträgen arbeiten, hätten aber das Problem, dass wir alle 2 Jahre unser Personal wechseln müssten und dass wir in geraumer Zeit Schwierigkeiten hätten, noch qualifiziertes Personal in der Umgebung zu finden, welches nicht bereits schon einmal bei der Stadt beschäftigt gewesen ist. Würden wir Arbeitnehmer einstellen, die bereits schon einmal in einem Arbeitsverhältnis mit der Stadt gestanden haben, würde sich daraus ein Anspruch auf unbefristete Beschäftigung ergeben.

 

 

Nach umfassender Diskussion beantragt Frau Wetzelt eine Beratungspause. Dem wird mehrheitlich zugestimmt.

 

Die Informationsvorlage wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen

Im Ergebnis der Abstimmung zwischen CDU und SPD wird folgender Antrag gestellt:

 

Der Bildungsausschuss beauftragt das Schulverw.- und Kulturamt mit der Gegenüberstellung des Vorschlages der Verwaltung mit dem des Personalrates                            und der Erarbeitung einer entsprechenden Beschlussvorlage.

Diese wird am 14.05.2008, 18.00 Uhr in einer Sondersitzung des Bildungsaus-                  schusses beraten. Die Beschlussfassung könnte in der Sondersitzung des                      Stadtrates am 19.06.2008 erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 

davon anwesend:   7 

Ja-Stimmen:    6 

Nein-Stimmen:   0 

Stimmenthaltungen:   1 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0