Auszug - Beauftragung des Seniorenbeirates der Stadt Zeitz
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 30.04.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:15 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/10/1157/08 Beauftragung des Seniorenbeirates der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Hauptamt | |||||||
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Herr Heller stellt folgenden Antrag:
Der Hauptausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses an.
Ergänzung: IV. Die Vertreter des Seniorenbeirates bzw. deren Vertreter sind namentlich zu benennen und im Stadtrat zu bestätigen.
Abstimmung über den Antrag: 7 - 0 - 0
Beschluss mit Ergänzung:
I. Der Stadtrat beauftragt den Seniorenbeirat der Stadt Zeitz mit den Aufgaben, die im § 1 der
Geschäftsordnung des Seniorenbeirates vom 16. 10. 2007 festgeschrieben sind.
II. Dem § 5 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates folgend erhalten gewählte Vertreter
des Seniorenbeirates Rederecht bei seniorenspezifischen Sachverhalten in bestimmten
Ausschüssen des Stadtrates.
Dieses Rederecht wird in der Hauptsatzung des Stadtrates festgeschrieben.
III. Gemäß § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates erhalten die Mitglieder des
Seniorenbeirates eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Regelung der
Ausschussmitglieder (sachkundige Einwohner).
Die Entschädigungssatzung der Stadt Zeitz wird entsprechend ergänzt.
IV. Die Vertreter des Seniorenbeirates bzw. deren Vertreter sind namentlich zu benennen und
im Stadtrat zu bestätigen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß 0
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0