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Auszug - Ernennung von Herrn Dr. Ulf Altmann zum Oberbürgermeister der Stadt Zeitz  

29. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.06.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Sträßner eröffnet den Tagesordnungspunkt, wobei zu Beginn und zwischen den Formalitäten die feierliche Umrahmung musikali

Herr Sträßner eröffnet den Tagesordnungspunkt, wobei vor Beginn der notwendigen Formalitäten die feierliche Umrahmung musikalisch durch die Musikschule Anna Magdalena Bach gestaltet wird.

 

Abhandlung der notwendigen Formalitäten:

 

 

1.      Erklärung zur Verfassungstreue

 

Herr Sträßner, Vorsitzender des Stadtrates, sagt:

„Sehr geehrter Herr Dr. Altmann, bevor ich Sie vereidige und zum Oberbürgermeister ernenne, möchte ich Sie über die allgemeinen Pflichten eines Beamten belehrten und Ihnen den Begriff der Verfassungstreue erläutern.

 

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt vom 09. 02. 1998

( GVBl. LSA S. 50 ) in der zur Zeit geltenden Fassung, ist der Beamte  verpflichtet, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhalt einzutreten.  Dementsprechend darf als Beamter nur eingestellt werden, wer die Gewähr bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

 

Freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheiten und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Die freiheitlich demokratische Grundordnung ist das Gegenteil des totalitären Staates, der als ausschließliche Herrschaftsmacht, Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt. Zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung sind insbesondere zu rechnen:

 

-          die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht auf Leben und freie Entfaltung der Persönlichkeit,

-          die Volkssouveränität,

-          die Gewaltenteilung,

-          die Verantwortlichkeit der Regierung,

-          die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,

-          die Unabhängigkeit der Gerichte,

-          das Mehrparteienprinzip,

-          die Chancengleichheit für alle politischen Parteien,

-          das Recht auf verfassungsgemäße Bildung und Ausübung der Opposition.

 

Die Teilnahme an Bestrebungen, die sich gegen diese Grundsätze richten, ist unvereinbar mit den Pflichten eines Beamten. Beamte, die sich einer solchen Pflichtverletzung schuldig machen, müssen mit ihrer Entlassung rechnen.“

 

 

 

Herr Dr. Altmann sagt:

„Hiermit erkläre ich, dass ich die vorgetragenen Erläuterungen zur Kenntnis genommen habe. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

 

 

 

 

2.      Erklärung zu Strafverfahren etc.

 

 

Herr Dr. Altmann sagt:

„Erklärung zu Strafverfahren, Mitarbeit bei dem ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen

 

Hiermit erkläre ich, dass ich weder gerichtlich vorbestraft bin, noch ein gerichtliches Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen mich anhängig ist.

 

 

Ich versichere hiermit nach bestem Wissen und Gewissen, dass ich kein Mitarbeiter oder Informant des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit bzw. der Nachfolgeeinrichtung Amt für Nationale Sicherheit gewesen bin, keinerlei Gelder von diesen Institutionen erhielt und bewusst auch keine personenbezogenen Informationen zur Verwendung durch das Ministerium für Staatssicherheit bzw. Amt für Nationale Sicherheit gegeben habe.

 

Ich war weder hauptamtlicher noch inoffizieller Mitarbeiter der Abteilung I der Kriminalpolizei.

 

Mir ist bewusst, dass ein Verschweigen von oben genannten Tätigkeiten eine vorsätzliche arglistige Täuschung gegenüber meinem Dienstherrn im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 des

Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt vom 14. 05. 1991 (GVBl. LSA S. 61) in der geltenden Fassung darstellt.

 

Ferner erkläre ich, dass ich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebe.“

 

 

 

3.      Belehrung und Vereidigung

 

 

 

Herr Sträßner, Vorsitzender des Stadtrates, sagt:

Sehr geehrter Herr Dr. Altmann, es folgt nun die Belehrung und Vereidigung.

 

Vor der Ernennung zum Beamten wurden Sie so eben von mir über die allgemeinen Pflichten eines Beamten belehrt.

Ich werde Ihnen die Eidesformel vorlesen. Daraufhin wiederholen Sie unter Erheben der rechten Hand die Ihnen vorgesprochene Eidesformel. Es steht Ihnen frei, ob Sie die Eidesformel mit den Worten „so wahr mir Gott helfe“ abschließen.“

 

 

                      Herr Dr. Altmann wiederholt unter Erheben der rechten Hand die 

                      vorgesprochene Eidesformel:

 

                     „Ich schwöre, meine Kraft dem Volk und dem Land Sachsen-Anhalt zu 

          

                     widmen,

 

                    das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des

 

                    Landes Sachsen-Anhalt zu wahren und zu verteidigen, Gerechtigkeit

 

                   gegenüber jedermann zu üben und meine Amtspflichten gewissenhaft zu

 

                   erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

 

 

 

4.      Überreichen der Ernennungsurkunde

 

 

Herr Sträßner verliest die Ernennungsurkunde:

„Im Namen der Stadt Zeitz ernenne ich Herrn Dr. Ulf Altmann mit Wirkung vom 01. 07. 2008 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 7 Jahren zum Oberbürgermeister der Stadt Zeitz.“

 

Durch Herrn Sträßner erfolgt die Aushändigung der Urkunde an Herrn Dr. Altmann sowie die Bestätigung des Erhaltes durch Herrn Dr. Altmann.

 

Die Ausführung dieser Formalität wird musikalisch durch die Musikschule Anna Magdalena Bach untermauert.

 

Anschließend war es für ein Großteil der anwesenden Mitglieder des Stadtrates sowie den Gästen und Besuchern ein Bedürfnis, Herrn Dr. Ulf Altmann als neuen Oberbürgermeister persönlich die besten Glückwünsche auszusprechen.  Gemeinsam wird mit einem Glas Sekt darauf angestoßen.