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Auszug - Einheitlicher Schriftzug Opfer des Faschismus  

Sitzung des Bildungsausschusses
TOP: Ö 15
Gremium: Bildungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 25.08.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00
Raum: Sportverein Kampfkunst Allstyle Zeitz e.V.
Ort: Altenburger Str. 40
IV/STR/10/1448/08 Einheitlicher Schriftzug Opfer des Faschismus
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:WIR-Unabhängige
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   

 

Beschluss:

Im Rahmen einer ausführlichen Diskussion stellt Frau Reimschüssel den Antrag, die Beschlussvorlage wie folgt zu ergänzen:

              „Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem IVVdN Kontakt aufzunehmen zur

              Klärung der Erneuerung des Schriftzuges am Mahnmal für die Opfer des

              Faschismus.“

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:              7             

davon anwesend:                                          6             

Ja-Stimmen:                                                        4             

Nein-Stimmen:                                          1             

Stimmenthaltungen:                                          1             

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:              1             

 

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu veranlassen, dass am Denkmal der Opfer des Faschismus ein einheitlicher Schriftzug angebracht wird.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem IVVdN Kontakt aufzunehmen zur Klärung der Erneuerung des Schriftzuges am Mahnmal für die Opfer des Faschismus.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:              7             

davon anwesend:                                          6             

Ja-Stimmen:                                                        4             

Nein-Stimmen:                                          2             

Stimmenthaltungen:                                          0             

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:              0             

 

Abstimmungsergebnis: