Auszug - Antrag zur Verleihung des Namenszusatzes "Dom- und Residenzstadt"
Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Wirtschaftsförderungsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 03.09.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 20:35 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/80/1459/08 Antrag zur Verleihung des Namenszusatzes "Dom- und Residenzstadt" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Wirtschaftsförderungsamt Wirtschaftsförderung und Fremdenverkehr | |||||||
Federführend: | Referat Wirtschaftliche Entwicklung | |||||||
Herr Strauch stellt den Antrag, die Beschlusspunkte einzeln abzustimmen.
Herr Hörig fragt nach, ob jeder Zeitzer Bürger/Unternehmer diesen Schriftzug verwenden darf?
Beschluss:
1.
Der Beschluss Nr. IV/STR/20/0999/1001/08
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Zeitz den Namenszusatz „Dom- und Residenzstadt“ beim Burgenlandkreis zu beantragen.
2. Der Namenszusatz soll dem Stadtnamen nachgestellt werden.
wird aufgehoben und der Antrag beim Burgenlandkreis zurückgezogen.
2.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Zusatz „Dom- und Residenzstadt“ – außerhalb der Gemeindeordnung – auf den Briefköpfen der Stadt Zeitz und bei allen Werbeauftritten der Stadt Zeitz zu platzieren.
Abstimmungsergebnis Antrag Herr Strauch:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: -
Abstimmungsergebnis Beschluss-Punkt 1:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: -
Abstimmungsergebnis Beschluss-Punkt 2:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 2
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: -