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Auszug - Tag der Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Völkermordes am 27.01.2009  

Sitzung des Bildungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bildungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:20
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/40/1488/08 Tag der Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Völkermordes am 27.01.2009
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
SG Schulen, Kultur und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Auf Nachfrage informiert Frau Langenberg, dass neben der Kranzniederlegung eine Buchlesung mit musikalischer Umrahmung geplan

Auf Nachfrage informiert Frau Bartsch, dass neben der Kranzniederlegung eine Buchlesung  mit musikalischer Umrahmung geplant ist. Thema: Victor Klemperer „1933 – 1945 Das Tagebuch“; „LTI – die Sprache des 3. Reiches“

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 06.11.2008

 

1.              Der Stadtrat stimmt der Vorbereitung und Durchführung des „Tag der Opfer der

              nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Völkermordes“ am 27.01.2008 zu.

 

2.              Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, Mittel in Höhe von 600,00 € für die Durchführung des „Tag der Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und

              des Völkermordes“ auf der Haushaltsstelle 01.30000.57660.400 in den Haushaltsplan

              2009 einzustellen.

 

3.              Für den Fall der vorläufigen Haushaltsführung stimmt der Stadtrat der Freigabe der

              geplanten Haushaltsmittel für das Jahr 2009 in Höhe von 600,00 € auf der Haushalts-

stelle 01.30000.57660.400 zum Abschluss von Verträgen / Eingehen von Verbindlichkeiten zu.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 

davon anwesend:   7 

Ja-Stimmen:    7 

Nein-Stimmen:   0 

Stimmenthaltungen:   0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0