Auszug - Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2007 der Stadt Zeitz mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Bestätigung der Jahresrechung und der Entlastung des Oberbürgermeisters
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 11.11.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:35 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/14/1525/08 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2007 der Stadt Zeitz mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Bestätigung der Jahresrechung und der Entlastung des Oberbürgermeisters | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Rechnungsprüfungsamt | |||||||
Federführend: | Rechnungsprüfungsamt | |||||||
Der Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes gab einleitende Worte zum Bericht.
Er sagte, dass trotz der getroffenen Beanstandungen und Hinweise der Verwaltung eine
geordnete Haushaltsführung für das Jahr 2007 bestätigt werden kann.
Er verlas ein Schreiben des Sachgebietes Personal.
Dies wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Die Ausschussmitglieder diskutierten über einzelne Prüffeststellungen.
Herr Gentsch brachte sein Unverständnis für die unerlaubten Ausgaben des ehemaligen Oberbürgermeisters zum Ausdruck.
Die gestellten Anfragen zu den Beanstandungen durch die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses wurden durch die Verwaltung beantwortet.
Der Ausschussvorsitzende fasste die Diskussionspunkte zusammen und merkte an, dass bestimmte Feststellungen immer wieder kehren. Er betonte, dass die Verwaltung die Beschlüssen des Stadtrates umzusetzen hat.
Beschluss:
Dem Stadtrat liegt der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Zeitz über die Prüfung der Jahresrechnung 2007 und die Stellungnahme des Oberbürgermeisters vor.
Er bestätigt die Jahresrechnung 2007 und gibt zugleich dem Oberbürgermeister die Entlastung gemäß § 108 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 1
Nein-Stimmen: 4
Stimmenthaltungen: 1
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0