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Auszug - Anfragen und Informationen  

Sitzung des Bildungsausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Bildungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Strauch

Herr Strauch

-           Auf Nachfrage informiert Frau Bartsch, dass am 02.12.2008, 18.00 Uhr eine Sondersitzung des Bildungsausschusses zum Haushaltsplanentwurf 2009 durchgeführt wird. Die Unterlagen wurden heute fristgerecht den Ausschussmitgliedern zugestellt.

Außerdem findet am 01.12.2008, 17.00 Uhr eine Sondersitzung des Finanz- und Hauptausschusses statt, in der über die Vergabe von Zuschüssen an Vereine / Verbände beraten wird.

 

-           aktueller Sachstand: Schlossrestaurant

Der Bildungsausschuss wird darüber informiert, wenn das Gespräch mit Frau Beret und dem Fachamt stattgefunden hat.

 

Herr Hörig

-           aktueller Sachstand: einheitlicher Schriftzug am Denkmal der Opfer des Faschismus

Die Anfrage wird durch das Hoch- und Tiefbauamt schriftlich beantwortet.

 

-           Anfrage an das Wirtschaftsförderungsamt: Wie hoch ist der finanzielle Schaden für die Stadt Zeitz, wenn Bücher / Hefte unter Wert verkauft werden ?

 

Frau Rieseberg

-           aktueller Sachstand: Funktionsgebäude 1. FC Zeitz e.V. im Ernst-Thälmann-Stadion

Frau Bartsch wird darüber im nichtöffentlichen Teil informieren. 

 

Frau Reimschüssel

-           Sie bittet zu prüfen, ob Eltern, die einer geringfügigen Beschäftigung oder einer Nebentätigkeit nachgehen, einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für ihr Kind in einer städtischen Kindertagesstätte haben.                                                                                                                                     Dazu wird durch das Fachamt wie folgt Stellung genommen:

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Kinderförderungsgesetz hat jedes Kind mit gewöhnlichen Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in einer Tagesein-richtung.

 

1.      auf einen ganztägigen Platz

·         bis zum Schuleintritt, wenn aus Gründen der Erwerbstätigkeit, der Aus-, Fort- und Weiterbildung oder der Teilnahme der Eltern an einer Maßnahme der Arbeits- förderung nach § 3 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches ein Bedarf für eine solche Förderung besteht

·         vom Schuleintritt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang

·         ausnahmsweise, wenn und solange das Jugendamt entscheidet, Leistungen in Notsituationen zu erbringen.

 

2.      auf einen Halbtagsplatz von mindestens 5 Stunden täglich oder 25 Wochenstunden in allen anderen Fällen.

 

Die 25 Wochenstunden können individuell nach Vorlage der Bescheinigung des Arbeit- gebers mit der Einrichtung abgestimmt werden.

 

Herr Strauch

-           aktueller Sachstand: MUT e.V.

Frau Bartsch wird darüber im nichtöffentlichen Teil informieren. 

 

Frau Ritter

-           Die Anfragen zum Gelände ehemalige Piano-Union und Zustand der sanitären Anlagen im Gewandhaus gehören nicht in den Bildungsausschuss.