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Auszug - Wirtschaftsplan für das jahr 2009 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz  

Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/75/1563/08 Wirtschaftsplan für das Jahr 2009 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

Nach Erläuterungen durch Herrn Schirmer und Diskussion wurde die Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt

Nach Erläuterungen durch Herrn Schirmer und Diskussion der Ausschussmitglieder wurde die Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2009 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz und die Gebührenkalkulation für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung in der Stadt Zeitz mit folgenden Gebühren- und Kostensätzen für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2011:

 

Schmutzwasserbeseitigungsgebühr:              2,95 EUR/m³ Frischwasser

 

Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr

für private Grundstücke:                             0,93 EUR/m² entwässerte abflusswirksame Fläche

 

Kosten der Fäkalschlammreinigung:              37,54 EUR/m³ Fäkalschlamm

Kosten für Entsorgung von

Fäkalwasser (abflusslose Gruben):              3,00 EUR/m³

 

sowie für das Jahr 2009 den Öffentlichkeitsanteil der Stadt Zeitz mit 574.588 EUR

und die Kostenerstattungen des Umlandes

-  für kapitalgebundene Kosten des Zentralklärwerkes 250.734 EUR,

-  für Betriebskosten des zentral angelieferten Abwassers am ZKW 0,75 EUR/m³,

- für Betriebskosten des dezentral angelieferten Abwassers am ZKW 18,82 EUR/m³.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  8

davon anwesend:    8

Ja-Stimmen:     4

Nein-Stimmen:    3

Stimmenthaltungen:    1

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0