Auszug - 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 18.12.1997
Sitzung des Betriebsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Betriebsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 26.11.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:10 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/75/1564/08 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 18.12.1997 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz Betriebsführer SWZ GmbH | |||||||
Federführend: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Nach Erläuterungen durch Herrn Schirmer und Diskussion der Ausschussmitglieder wurde die Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsgebührensatzung – vom 18. Dezember 1997:
11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung -
vom 18.12.1997
Auf Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 18.12.2008 folgende 11. Änderungssatzung zur Entwässerungsgebührensatzung vom 19.12.1997 beschlossen:
Artikel 1
Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt geändert:
Die Abwassergebühr beträgt
a) für die Schmutzwasserbeseitigung 2,95 EUR/m³
b) für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,93 EUR/m²
Artikel 2
Die 11. Änderungssatzung tritt ab dem 1. Januar 2009 in Kraft.
Zeitz, den..............
Oberbürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 8
davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 3
Stimmenthaltungen: 1
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0