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Auszug - 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 18.12.1997  

Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/75/1564/08 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 18.12.1997
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

Nach Erläuterungen durch Herrn Schirmer und Diskussion der Ausschussmitglieder wurde die Beschlussvorlage zur Abstimmung geste

Nach Erläuterungen durch Herrn Schirmer und Diskussion der Ausschussmitglieder wurde die Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt.

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe­bung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsge­büh­rensatzung – vom 18. Dezember 1997:

 

 

 

11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung -

vom 18.12.1997

 

Auf Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sach­sen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) i. V. m. dem Kommunalabgabenge­setz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 18.12.2008 folgende 11. Änderungssatzung zur Entwässerungsgebührensatzung vom 19.12.1997 beschlossen:

 

 

Artikel 1

 

Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt geändert:

 

Die Abwassergebühr beträgt

 

a) für die Schmutzwasserbeseitigung                            2,95 EUR/m³

b) für die Niederschlagswasserbeseitigung              0,93 EUR/m²

 

Artikel 2

 

Die 11. Änderungssatzung tritt ab dem 1. Januar 2009 in Kraft.

 

Zeitz, den..............

 

 

Oberbürgermeister  

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  8

davon anwesend:    8

Ja-Stimmen:     4

Nein-Stimmen:    3

Stimmenthaltungen:    1

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0