Auszug - Politische Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 16 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 11.12.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:50 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/32/1573/08 Politische Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Ordnungsamt | |||||||
Federführend: | Bürgermeisterin | |||||||
Herr Heller stellt den Antrag entsprechend der geänderten Beschlussfassung aus dem Ordnungsausschuss abzustimmen.
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 2
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 3
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Geänderter Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den Beginn der Sondernutzung zur Plakatwerbung für Wahlen auf öffentlichen Straßen und Plätzen in Zeitz auf frühestens 28 Tage vor dem jeweiligen Wahltermin festzusetzen und auf 40 Stück je Wahlbewerber/Partei zu beschränken.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 3
Stimmenthaltungen: 1
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
Die Vorlage ist abgelehnt.