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Auszug - Politische Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 16
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 11.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/32/1573/08 Politische Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Ordnungsamt
Federführend:Bürgermeisterin   

Herr Heller stellt den Antrag entsprechend der geänderten Beschlussfassung aus dem Ordnungsausschuss abzustimmen

Herr Heller stellt den Antrag entsprechend der geänderten Beschlussfassung aus dem Ordnungsausschuss abzustimmen.

 

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                            2

Nein-Stimmen:              2

Enthaltungen:                            3

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Geänderter Beschluss:

Geänderter Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den Beginn der Sondernutzung zur Plakatwerbung für Wahlen auf öffentlichen Straßen und Plätzen in Zeitz auf frühestens 28 Tage vor dem jeweiligen Wahltermin festzusetzen und auf 40 Stück je Wahlbewerber/Partei zu beschränken.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7

davon anwesend:    7

Ja-Stimmen:     3

Nein-Stimmen:    3

Stimmenthaltungen:    1

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0

 

Die Vorlage ist abgelehnt.