Auszug - Wirtschaftsplan für das Jahr 2009 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz (wird als TOP 7.5 behandelt)
37. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 19 | Beschluss: | IV/STR/75/1563/08 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 18.12.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:15 - 21:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/75/1563/08 Wirtschaftsplan für das Jahr 2009 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz Betriebsführer SWZ GmbH | |||||||
Federführend: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Neu TOP 7.5
Hierzu liegt ein Austauschblatt vor.
Die Abstimmung erfolgt über den Beschluss des Austauschblattes.
Beschluss:
Beschluss-Nr. IV/STR/75/1563/1812/08:
Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2009 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz und die Gebührenkalkulation für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung in der Stadt Zeitz mit folgenden Gebühren- und Kostensätzen für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2011:
Schmutzwasserbeseitigungsgebühr: 2,95 EUR/m³ Frischwasser
Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr
für private Grundstücke: 0,93 EUR/m² entwässerte abflusswirksame Fläche
Kosten der Fäkalschlammreinigung: 9,00 EUR/m³ Fäkalschlamm
Kosten für Entsorgung von
Fäkalwasser (abflusslose Gruben): 3,00 EUR/m³
sowie für das Jahr 2009 den Öffentlichkeitsanteil der Stadt Zeitz mit 574.588 EUR
und die Kostenerstattungen des Umlandes
- für kapitalgebundene Kosten des Zentralklärwerkes 250.734 EUR,
- für Betriebskosten des zentral angelieferten Abwassers am ZKW 0,75 EUR/m³,
- für Betriebskosten des dezentral angelieferten Abwassers am ZKW 18,82 EUR/m³.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 33
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 4
Stimmenthaltungen: 10
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0