Inhalt

Auszug - Wirtschaftsplan für das Jahr 2009 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz (wird als TOP 7.5 behandelt)  

37. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 19 Beschluss:IV/STR/75/1563/08
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 21:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/75/1563/08 Wirtschaftsplan für das Jahr 2009 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

Neu TOP 7

Neu TOP 7.5

Hierzu liegt ein Austauschblatt vor.

 

Die Abstimmung erfolgt über den Beschluss des Austauschblattes.

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/75/1563/1812/08:

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2009 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz und die Gebührenkalkulation für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung in der Stadt Zeitz mit folgenden Gebühren- und Kostensätzen für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2011:

 

Schmutzwasserbeseitigungsgebühr:              2,95 EUR/m³   Frischwasser

 

Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr

für private Grundstücke:                               0,93 EUR/m²   entwässerte abflusswirksame Fläche

 

Kosten der Fäkalschlammreinigung:            9,00 EUR/m³   Fäkalschlamm

Kosten für Entsorgung von

Fäkalwasser (abflusslose Gruben):              3,00 EUR/m³

 

sowie für das Jahr 2009 den Öffentlichkeitsanteil der Stadt Zeitz mit 574.588 EUR

und die Kostenerstattungen des Umlandes

-  für kapitalgebundene Kosten des Zentralklärwerkes 250.734 EUR,

-  für Betriebskosten des zentral angelieferten Abwassers am ZKW 0,75 EUR/m³,

- für Betriebskosten des dezentral angelieferten Abwassers am ZKW 18,82 EUR/m³.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:   41  

davon anwesend:       33  

Ja-Stimmen:        19  

Nein-Stimmen:         4  

Stimmenthaltungen:       10  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0