Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss mit geänderten Planungszielen für den Bebauungsplan Nr. 49/1 "Sondergebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße / Gleinaer Straße / Theodor-Arnold-Promenade"
Sitzung des Bau- und Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 18.02.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/61/1656/09 Billigungs- und Auslegungsbeschluss mit geänderten Planungszielen für den Bebauungsplan Nr. 49/1 "Sondergebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße / Gleinaer Straße / Theodor-Arnold-Promenade" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtplanungsamt SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
Herr Strauch beantragt Rederecht für Herrn Müller (Rechtsanwalt).
Abstimmung über Antrag:
Bauausschuss: 6 - 1 - 0
Hauptausschuss: 7 - 0 - 0
Herr RA Müller macht Erläuterungen zum Inhalt der Vorlage.
Nach umfangreicher Diskussion beantragt Herr Schwarz die Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung.
Abstimmung über Antrag:
Bauausschuss: 2 - 5 - 0
Hauptausschuss: 2 - 5 - 0
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49/1 im beschleunigten Verfahren.
Als geändertes Planungsziel wird – zum einen ‑ die Nutzungsart für einen
Teilbereich des Bebauungsplanes – das Gelände der ehemaligen Lackfabrik Lenssen ‑ als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einkaufszentrum
festgesetzt. Zum anderen wird das Gebiet des Bebauungsplanes nördlich des
Sondergebietes aus dem Geltungsbereich ausgenommen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49/1 wird in der vorliegenden Fassung
mit beiliegender Begründung gebilligt.
2. die erneute Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 49/1 der Stadt Zeitz
"Sondergebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße/Gleinaer Straße/
Theodor-Arnold-Promenade". In der Zeit vom 04.03.2009 bis zum 06.04.2009
kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie über die
wesentlichen Auswirkungen des Planes bei der Stadtverwaltung Zeitz im
Stadtplanungsamt ‑ während der Dienstzeiten, sowie nach Absprache auch
außerhalb der Sprechzeiten ‑ informieren. Stellungnahmen können in dieser
Frist abgegeben werden.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Bauausschuss Hauptausschuss
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 7
davon anwesend: 7 7
Ja-Stimmen: 5 5
Nein-Stimmen: 2 2
Stimmenthaltungen: 0 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 0