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Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss mit geänderten Planungszielen für den Bebauungsplan Nr. 49/1 "Sondergebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße / Gleinaer Straße / Theodor-Arnold-Promenade"  

Sitzung des Bau- und Hauptausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.02.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/61/1656/09 Billigungs- und Auslegungsbeschluss mit geänderten Planungszielen für den Bebauungsplan Nr. 49/1 "Sondergebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße / Gleinaer Straße / Theodor-Arnold-Promenade"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   

Herr Strauch beantragt Rederecht für Herrn Müller (Rechtsanwalt)

Herr Strauch beantragt Rederecht für Herrn Müller (Rechtsanwalt).

 

Abstimmung über Antrag:

Bauausschuss:                         6  -   1   -  0

Hauptausschuss:                  7  -   0   -  0

 

Herr RA Müller macht Erläuterungen zum Inhalt der Vorlage.

 

Nach umfangreicher Diskussion beantragt Herr Schwarz die Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung.

 

Abstimmung über Antrag: 

Bauausschuss:              2  -  5  -  0

Hauptausschuss:              2  -  5  -  0

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

1.              die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49/1 im beschleunigten Verfahren.

Als geändertes Planungsziel wird –  zum einen  die Nutzungsart für einen

Teilbereich des Bebauungsplanes –   das Gelände der ehemaligen Lackfabrik               Lenssen  als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einkaufszentrum

festgesetzt. Zum anderen wird das Gebiet des Bebauungsplanes nördlich des

Sondergebietes aus dem Geltungsbereich ausgenommen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49/1 wird in der vorliegenden Fassung

mit beiliegender Begründung gebilligt.

 

2.              die erneute Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 49/1 der Stadt Zeitz

"Sondergebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße/Gleinaer Straße/

Theodor-Arnold-Promenade". In der Zeit vom 04.03.2009 bis zum 06.04.2009

kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie über die

wesentlichen Auswirkungen des Planes bei der Stadtverwaltung Zeitz im

Stadtplanungsamt  während der Dienstzeiten, sowie nach Absprache auch

außerhalb der Sprechzeiten  informieren. Stellungnahmen können in dieser

Frist abgegeben werden.

 

3.              Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: Bauausschuss Hauptausschuss

Abstimmungsergebnis:                               Bauausschuss               Hauptausschuss

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7                                   7          

davon anwesend: 7                                7  

Ja-Stimmen:                                                               5  5

Nein-Stimmen: 2                                    2   

Stimmenthaltungen: 0                                  0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:                          0                                   0