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Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss mit geänderten Planungszielen für den Bebauungsplan Nr. 49/1 "Sondergebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße / Gleinaer Straße / Theodor-Arnold-Promenade"  

36. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 11 Beschluss:IV/STR/61/1656/09
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.02.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/61/1656/09 Billigungs- und Auslegungsbeschluss mit geänderten Planungszielen für den Bebauungsplan Nr. 49/1 "Sondergebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße / Gleinaer Straße / Theodor-Arnold-Promenade"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   

Beschluss:

Veränderung der Anwesenheit: Frau Seidelt verlässt die Sitzung, ab 19.00 Uhr sind 32 Mitglieder anwesend.

 

 

Nach einer längeren Diskussion wird dem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Strauch auf Abbruch der Debatte bei 17 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen zugestimmt.

 

 

Herr Kutschick (Fraktion WIR – Unabhängige) stellt folgenden Antrag:

Namentliche Abstimmung.

Abstimmung der Antragstellung: Ja-Stimmen:  mehrheitlich

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/61/1656/1902/09:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.              die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49/1 im beschleunigten Verfahren.

Als geändertes Planungsziel wird –  zum einen  die Nutzungsart für einen

Teilbereich des Bebauungsplanes –   das Gelände der ehemaligen Lackfabrik               Lenssen  als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einkaufszentrum

festgesetzt. Zum anderen wird das Gebiet des Bebauungsplanes nördlich des

Sondergebietes aus dem Geltungsbereich ausgenommen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49/1 wird in der vorliegenden Fassung

mit beiliegender Begründung gebilligt.

 

2.              die erneute Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 49/1 der Stadt Zeitz

"Sondergebiet im Bereich Heinrich-Heine-Straße/Gleinaer Straße/

Theodor-Arnold-Promenade". In der Zeit vom 04.03.2009 bis zum 06.04.2009

kann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie über die

wesentlichen Auswirkungen des Planes bei der Stadtverwaltung Zeitz im

Stadtplanungsamt  während der Dienstzeiten, sowie nach Absprache auch

außerhalb der Sprechzeiten  informieren. Stellungnahmen können in dieser

Frist abgegeben werden.

 

3.              Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Namentliche Abstimmung:

 

Name, Vorname

Ja

Nein

Enthaltung

Binder, Hans-Ulrich

X

 

 

Borchert, Carmen

X

 

 

Brunn, Klaus

X

 

 

Büttner, Mathias

X

 

 

Buzalski, Hans-Dieter

X

 

 

Engel, Eugen

 

X

 

Exler, Andreas

 

X

 

Gentsch, Lothar

X

 

 

Dr. Haberkorn, Gerd

 

X

 

Heisig, Jost

X

 

 

Holluba, Günther

X

 

 

Heller, Horst

X

 

 

Hedrich, Herbert

X

 

 

Hörig, Norbert

 

X

 

Kirsten, Ute

 

 

X

Kutschick, Siegfried

 

X

 

Moser, Peter

 

X

 

Dr. Müller, Norbert

 

X

 

Neitz, Enrico

X

 

 

Dr. Pröve, Günter

X

 

 

Prüfe, Heiko

 

X

 

Reimschüssel, Heike

 

 

X

Rieseberg, Angela

X

 

 

Rossner-Sauerbier, Henriette

 

X

 

Schröder, Jochen

 

X

 

Schwarz, Stephan

 

X

 

Schneider, Cornelia

X

 

 

Seidelt, Roland

X

 

 

Sträßner, Reinhard

X

 

 

Strauch, Joachim

X

 

 

Wetzelt, Karin

X

 

 

Zimmermann, Peter

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung:

Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:      41  

davon anwesend:          32  

Ja-Stimmen:           18  

Nein-Stimmen:          12  

Stimmenthaltungen:            2  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:       0