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Auszug - Bericht des Oberbürgermeisters der Trägergemeinde als Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamt über wichtige Angelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse  

Sitzung Gemeinschaftsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeinschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.02.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:30
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

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Frau Stückrath gibt in Abwesenheit von Frau Beret, Oberbürgermeister i.V. den Tätigkeitsbe­richt:

 

1. Gemeindegebietsreform

 

Nachdem die Gebietsänderungsverträge zur Eingemeindung der Mitgliedsgemeinden Döbris, Geußnitz, Kayna, Nonnewitz und Würchwitz in die Stadt Zeitz beschlossen, geneh­migt und bekannt gemacht wurden, gilt es jetzt die verbleibende Zeit bis zum 01.07. 2009 zu nutzen, um die verwaltungsseitige Vorbereitung für die Erfüllung der Vertragsinhalte zu schaffen.

Das Hauptamt hat dazu eine Übersicht erarbeitet, in der dargestellt wird, welche Einzelauf­gaben sich für die Fachämter ergeben.

Weiterhin werden in jeder Dienstberatung der Stellvertreterin des Oberbürgermeisters mit den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden ausgewählte Schwerpunktaufgaben beraten.

Die Genehmigung des Gebietsänderungsvertrages zwischen der Gemeinde Luckenau und der Stadt Zeitz wird in den nächsten Tagen erwartet.

Diese Genehmigung wird aber zunächst schwebend unwirksam bleiben, da die Gemeinde Luckenau gegenwärtig keine Grenze zur Stadt Zeitz besitzt.

Im Hinblick auf die bevorstehenden Gebietsänderungen zum 01.07.2009 wurden beim Mi­nisterium des Innern bereits Anträge auf investive Zuweisungen für die Stadt Zeitz und die Gemeinden Döbris, Geußnitz, Kayna, Luckenau, Nonnewitz und Würchwitz gestellt (20 Q pro Einwohner Gemeinde, 100.000 E für die Stadt Zeitz).

Diese Anträge werden gegenwärtig vom zuständigen Fachreferat bearbeitet. Mit einer Zah­lung soll im Monat März zu rechnen sein.

 

2. Sachstand Einführung der Doppik

 

Momentan erfolgt die Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens der Stadt Zeitz. Das gilt für das unbewegliche Anlagevermögen  und für das bewegliche Anlagevermögen.

 

Um das Anlagevermögen erfassen zu können, musste eine neue, komplette Anlagenbuch­haltung für die VGem installiert und aufgebaut werden.

Seit Januar 2009 erfolgt die Erfassung des beweglichen Anlagevermögens fortlaufend mit der Anschaffung im laufenden Haushaltsjahr.

Ziel ist es bis zum Jahresende das gesamte bewegliche Anlagevermögen der vergangenen Jahre der gesamten VGem zu bewerten und zu erfassen. Das ist ein sehr arbeitsintensiver und zeitaufwendiger Vorgang, da z.B. auch die beweglichen Vermögensgegenstände des Museums dazu zählen.

Bei dem unbeweglichen Anlagevermögen werden zur Zeit die Straßen der Stadt Zeitz be­wertet und für die Anlagenbuchhaltung aufgearbeitet und danach erfasst.

Da die Strassen nach ihren Bestandteilen erfasst werden, ist oft eine zeitintensive Recher­che notwendig. So wurden z.B. die gesamten Straßenverkehrszeichen der Stadt Zeitz nach Straßen erfasst und durch die Stabsstelle Doppik dokumentiert.

Aus Sicht der Verwaltung muss der Terminplan für die Einführung der Doppik in der Stadt Zeitz dringend konkretisiert werden. Derzeitig gibt es keinen Stadtratsbeschluss der den Termin zur Umstellung auf die doppische Haushaltsführung festlegt.

 

3. Jahresrechnungen 2008

 

Die Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2008 sind für alle Mitgliedsgemeinden und für die Stadt Zeitz derzeitig in Arbeit. Der gesetzlich vorgeschriebene Termin (bis 30.04.2009) zur Aufstellung der Jahresrechnungen wird durch die Kämmerei eingehalten.

 

4. Planung 2009

 

Der durch den Stadtrat beschlossene Haushaltsplan wurde mit Bescheid der Kommunal­saufsichtsbehörde beanstandet.

Es ergingen folgende Auflagen:

Aufhebung der Haushaltssatzung und des Haushaltskonsolidierungskonzeptes bis   30.04.09

Erarbeitung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes, welches den gesetzlichen Anforde­run­gen der §§ 90 ff GO LSA entspricht

 

Beschlossen sind die Haushaltspläne der Gemeinden Theißen, Nonnewitz, Döbris und Würchwitz. Die Stellungnahme der Gemeinde Theißen durch die Kommunalaufsichtsbe­hörde liegt vor. Die Veröffentlichung erfolgt im März.

 

Für die Gemeinden Döbris und Nonnewitz sind für notwendige Investitionen Kreditaufnah­men geplant. Die Zustimmung des Stadtrates ist hierzu noch erforderlich. Dazu werden zeit­nah Vorlagen zur Beschlussfassung eingebracht.

 

Die Einbringung der Haushalte für die Gemeinden Geußnitz, Kayna und Luckenau erfolgen in den Sitzungen Februar und März.