Auszug - Bericht des Oberbürgermeisters der Trägergemeinde als Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamt über wichtige Angelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse
Sitzung Gemeinschaftsausschusses | |||
TOP: | Ö 5 | ||
Gremium: | Gemeinschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen |
Datum: | Do, 26.02.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 18:00 - 18:30 | ||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Frau Stückrath gibt in Abwesenheit von Frau Beret, Oberbürgermeister i.V. den Tätigkeitsbericht:
1. Gemeindegebietsreform
Nachdem die Gebietsänderungsverträge zur Eingemeindung der Mitgliedsgemeinden Döbris, Geußnitz, Kayna, Nonnewitz und Würchwitz in die Stadt Zeitz beschlossen, genehmigt und bekannt gemacht wurden, gilt es jetzt die verbleibende Zeit bis zum 01.07. 2009 zu nutzen, um die verwaltungsseitige Vorbereitung für die Erfüllung der Vertragsinhalte zu schaffen.
Das Hauptamt hat dazu eine Übersicht erarbeitet, in der dargestellt wird, welche Einzelaufgaben sich für die Fachämter ergeben.
Weiterhin werden in jeder Dienstberatung der Stellvertreterin des Oberbürgermeisters mit den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden ausgewählte Schwerpunktaufgaben beraten.
Die Genehmigung des Gebietsänderungsvertrages zwischen der Gemeinde Luckenau und der Stadt Zeitz wird in den nächsten Tagen erwartet.
Diese Genehmigung wird aber zunächst schwebend unwirksam bleiben, da die Gemeinde Luckenau gegenwärtig keine Grenze zur Stadt Zeitz besitzt.
Im Hinblick auf die bevorstehenden Gebietsänderungen zum 01.07.2009 wurden beim Ministerium des Innern bereits Anträge auf investive Zuweisungen für die Stadt Zeitz und die Gemeinden Döbris, Geußnitz, Kayna, Luckenau, Nonnewitz und Würchwitz gestellt (20 Q pro Einwohner Gemeinde, 100.000 E für die Stadt Zeitz).
Diese Anträge werden gegenwärtig vom zuständigen Fachreferat bearbeitet. Mit einer Zahlung soll im Monat März zu rechnen sein.
2. Sachstand Einführung der Doppik
Momentan erfolgt die Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens der Stadt Zeitz. Das gilt für das unbewegliche Anlagevermögen und für das bewegliche Anlagevermögen.
Um das Anlagevermögen erfassen zu können, musste eine neue, komplette Anlagenbuchhaltung für die VGem installiert und aufgebaut werden.
Seit Januar 2009 erfolgt die Erfassung des beweglichen Anlagevermögens fortlaufend mit der Anschaffung im laufenden Haushaltsjahr.
Ziel ist es bis zum Jahresende das gesamte bewegliche Anlagevermögen der vergangenen Jahre der gesamten VGem zu bewerten und zu erfassen. Das ist ein sehr arbeitsintensiver und zeitaufwendiger Vorgang, da z.B. auch die beweglichen Vermögensgegenstände des Museums dazu zählen.
Bei dem unbeweglichen Anlagevermögen werden zur Zeit die Straßen der Stadt Zeitz bewertet und für die Anlagenbuchhaltung aufgearbeitet und danach erfasst.
Da die Strassen nach ihren Bestandteilen erfasst werden, ist oft eine zeitintensive Recherche notwendig. So wurden z.B. die gesamten Straßenverkehrszeichen der Stadt Zeitz nach Straßen erfasst und durch die Stabsstelle Doppik dokumentiert.
Aus Sicht der Verwaltung muss der Terminplan für die Einführung der Doppik in der Stadt Zeitz dringend konkretisiert werden. Derzeitig gibt es keinen Stadtratsbeschluss der den Termin zur Umstellung auf die doppische Haushaltsführung festlegt.
3. Jahresrechnungen 2008
Die Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2008 sind für alle Mitgliedsgemeinden und für die Stadt Zeitz derzeitig in Arbeit. Der gesetzlich vorgeschriebene Termin (bis 30.04.2009) zur Aufstellung der Jahresrechnungen wird durch die Kämmerei eingehalten.
4. Planung 2009
Der durch den Stadtrat beschlossene Haushaltsplan wurde mit Bescheid der Kommunalsaufsichtsbehörde beanstandet.
Es ergingen folgende Auflagen:
Aufhebung der Haushaltssatzung und des Haushaltskonsolidierungskonzeptes bis 30.04.09
Erarbeitung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes, welches den gesetzlichen Anforderungen der §§ 90 ff GO LSA entspricht
Beschlossen sind die Haushaltspläne der Gemeinden Theißen, Nonnewitz, Döbris und Würchwitz. Die Stellungnahme der Gemeinde Theißen durch die Kommunalaufsichtsbehörde liegt vor. Die Veröffentlichung erfolgt im März.
Für die Gemeinden Döbris und Nonnewitz sind für notwendige Investitionen Kreditaufnahmen geplant. Die Zustimmung des Stadtrates ist hierzu noch erforderlich. Dazu werden zeitnah Vorlagen zur Beschlussfassung eingebracht.
Die Einbringung der Haushalte für die Gemeinden Geußnitz, Kayna und Luckenau erfolgen in den Sitzungen Februar und März.