Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Ergänzungssatzung als 1. Änderung der Abrundungssatzung im Bereich Platanenweg / Kastanienplatz
40. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 21 | Beschluss: | IV/STR/61/1693/09 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 23.04.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/61/1693/09 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Ergänzungssatzung als 1. Änderung der Abrundungssatzung im Bereich Platanenweg / Kastanienplatz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtplanungsamt SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. IV/STR/61/1693/2304/09:
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der BürgerInnen,
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbar-
gemeinden zur 1. Änderung der Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Platanenweg / Kastanienplatz
wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise
und Anregungen den BürgerInnen, Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 34 (4) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes
vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) wird die Ergänzungssatzung als
1. Änderung der Abrundungssatzung Platanenweg / Kastanienplatz als
Satzung beschlossen.
- Die Begründung zur Ergänzungssatzung als 1. Änderung der Abrundungs-
satzung im Bereich Platanenweg / Kastanienplatz wird in der vorliegenden
Fassung gebilligt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 38
Ja-Stimmen: 37
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0