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Auszug - Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Zeitz für 2009 (Hebesatzsatzung)  

40. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 19 Beschluss:IV/STR/20/1704/09
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.04.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/20/1704/09 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Zeitz für 2009 (Hebesatzsatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Kämmerei
SG Steuern - Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/20/1704/2304/09:

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Zeitz für 2009.

Ab 01. 07. 2009 gilt die Satzung nur im Gebiet der ehemaligen Stadt Zeitz, also nicht in den Ortschaften Kayna, Geußnitz, Würchwitz, Nonnewitz und Pirkau.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:   41  

davon anwesend:       38  

Ja-Stimmen:        37  

Nein-Stimmen:         0  

Stimmenthaltungen:         1  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:    0