Auszug - Fortschreibung des Maßnahme-Kosten-Planes in den Programmen Stadtsanierung (SAN) und Städtebaulicher Denkmalschutz (STD) für die Haushaltsjahre 2009/2010 und 2011, Stand 10.03.2009
40. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 23 | Beschluss: | IV/STR/61/1709/09 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 23.04.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/61/1709/09 Fortschreibung des Maßnahme-Kosten-Planes in den Programmen Stadtsanierung (SAN) und Städtebaulicher Denkmalschutz (STD) für die Haushaltsjahre 2009/2010 und 2011, Stand 10.03.2009 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtplanungsamt SG Stadtsanierung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. IV/STR/61/1709/2304/09:
Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung des Maßnahme- Kosten- Planes 2009/2010/2011 mit Stand 10. 03. 2009 in den beiden Städtebauförderprogrammen Stadtsanierung (SAN) und Städtebaulicher Denkmalschutz (STD) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel der Programmjahre 2004 bis 2008 in den Haushaltsjahren 2009 bis 2011 umzusetzen.
Auf Grund der Dringlichkeit sind die investiven Maßnahmen sofort auch während der vorläufigen Haushaltsführung freigegeben.
Die darin genannten Kostenansätze sind verbindlich, Änderungen werden dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Für die bewilligten Fördermittel sind in beiden o.g. Programmen die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 38
Ja-Stimmen: 37
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0