Auszug - Vorzeitiger Maßnahmebeginn für neue Investitionsmaßnahmen während der vorläufigen Haushaltsführung 2009
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 13 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 16.04.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/20/1726/09 Vorzeitiger Maßnahmebeginn für neue Investitionsmaßnahmen während der vorläufigen Haushaltsführung 2009 |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Kämmerei Haushaltswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Antrag Herr Hörig:
Die Position – Bau Schallschutzmauer – wird aus der Vorlage gestrichen bzw. nicht mit abgestimmt.
Nach umfangreicher Diskussion stellt Herr Schröder den Geschäftsordnungsantrag auf Abbruch der Debatte.
Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Abstimmung zum Antrag Herr Hörig:
Ja-Stimmen: 1
Nein-Stimmen: 6
Enthaltungen: 0
Der Antrag ist abgelehnt.
Festlegung des Ausschusses:
Herr Rössler, Leiter des Schlossparks wird beauftragt dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Dezibel eingehalten und die jeweiligen Veranstalter über die Einhaltung der Lautstärke informiert werden.
Abstimmung zur Festlegung:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht, den vorzeitigen Maßnahmebeginn für folgende neue Investitionsmaßnahmen während der vorläufigen Haushaltsführung 2009:
Haushaltsstelle | Bezeichnung | Ansatz 2009 in € |
58100.94000 | Bau Schallschutzmauer | 27.000 |
63000.94020 | Fahrbahnerneuerung Kuhndorfer Straße | 30.000 |
63000.95440 | Erneuerung Fahrbahn u. Gehweg D.-Bonhoeffer-Straße | 60.000 |
| Summe | 117.000 |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0