Auszug - Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Zeitz
Sitzung des Finanzausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Finanzausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 12.05.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:00 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/20/1754/09 Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Zeitz |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Kämmerei SG Steuern - Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Zeitz in der vorliegenden Form.
Herr Ondrej: Wie kann das Einspielergebnis detailliert nachgewiesen bzw. abgerechnet werden?
Frau Zander:
Mit der Meldung durch die Betreiber müssen auch die Automatenausdrucke abgebeben werden, die im Fachamt kontrolliert werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0