Auszug - Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 06.08.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 21:25 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/10/0028/09 Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | FB Zentrale Dienste | |||||||
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Zeitz und seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte wurde nach umfangreicher Diskussion – entsprechend gestellter Anträge – in folgenden Passagen geändert:
§ 7
Anregungen und Beschwerden der Einwohner
Die Einwohner der Stadt haben das Recht, sich mit Anregungen und Beschwerden an den Stadtrat zu wenden. Antragsteller sollen über die Stellungnahme des Stadtrates möglichst innerhalb von 4 Wochen unterrichtet werden. Ansonsten ist ein Zwischenbescheid zu erteilen.
§ 11
Geschäftsordnungsanträge
(4) Zu dem Antrag können die Fraktionen mit je einer Wortmeldung Stellung nehmen. Danach ist über den Antrag durch den Stadtrat zu entscheiden.
Bei einem Antrag auf Schluss der Rednerliste und Abstimmung gibt der Vorsitzende des Stadtrates die noch vorliegenden Wortmeldungen bekannt. Danach erteilt er dem Antragsteller das Wort zu einer kurzen Begründung. Gegen den Antrag darf nur ein weiterer Redner sprechen.
§ 14
Persönliche Erklärungen
(1) Erklärungen aller Art, die mit keinem Tagesordnungspunkt in Verbindung stehen, bedürfen der Anmeldung beim Vorsitzenden des Stadtrates.
(2) Zu persönlichen Erklärungen wird das Wort erst nach Schluss der Beratung eines Tagesordnungspunktes erteilt. Der Redner darf nicht allgemein zur Sache sprechen, sondern nur Äußerungen, die in der Aussprache gegen ihn gerichtet wurden, zurückweisen oder erkennbar gewordene Missverständnisse seiner früheren Äußerungen richtig stellen.
§ 15
Unterbrechung, Verweisung und Vertagung
(1) Der Vorsitzende des Stadtrates kann die Sitzung unterbrechen. Er hat die Sitzung zu unterbrechen, wenn eine Fraktion den Antrag stellt. Die Unterbrechung soll im Regelfall nicht länger als 15 Minuten dauern.
§ 16
Niederschrift
(2) Die Niederschrift muss mindestens enthalten:
a) Zeit, Ort, Beginn und Ende der Sitzung sowie etwaige Sitzungsunterbrechungen,
b) die Namen der anwesenden und fehlenden Mitglieder des Stadtrates,
c) die Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit,
d) die Tagesordnung,
e) den Wortlaut der Anträge und Beschlüsse,
f) die Ergebnisse der Abstimmungen und Wahlen,
g) Vermerke darüber, welche Stadtratsmitglieder verspätet erschienen sind oder die Sitzung vorzeitig oder wegen Befangenheit vorübergehend verlassen haben, wobei ersichtlich sein muss, an welchen Abstimmungen oder Wahlen die Betroffenen nicht teilgenommen haben,
h) die Anfragen,
i) die Angabe, ob die Beratung über die einzelnen Tagesordnungspunkte öffentlich oder nicht öffentlich stattgefunden hat,
j) sonstige wesentliche Inhalte der Sitzung (insbesondere Einwohnerfragestunde).
Der Vorsitzende und jedes Stadtratsmitglied können vor jeder Erklärung verlangen, dass ihre Erklärung in der Niederschrift festgehalten wird. Die Erklärungen dürfen nicht länger als 1 min dauern.
Dem Protokoll werden die ausgewiesenen Änderungen zur Geschäftsordnung als Anlage 2 beigefügt.
Beschluss zur geänderten Geschäftsordnung:
Der Stadtrat beschließt die vorliegende Geschäftsordnung für den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Ortschaftsräte.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0