Auszug - Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Ortschaften der Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2010
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 19.01.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:15 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/20/0148/09 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Ortschaften der Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2010 |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Finanzen SG Steuern | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für die Ortschaften der Stadt Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2010.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 1
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0