Inhalt

Auszug - Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN) und "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel der Programmjahre 2005 bis 2009 in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 ausgearbeitet vom: Fachbereich Baurecht, SG Stadtsanierung  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.01.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:15
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/63/0155/09 Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN) und "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel der Programmjahre 2005 bis 2009 in den Haushaltsjahren 2010 und 2011

ausgearbeitet vom: Fachbereich Baurecht, SG Stadtsanierung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Federführend:Fachbereich Baurecht   

Nach eingehender Diskussion stellt Herr Richter den Antrag zur Geschäftsordnung auf Abbruch der Debatte

Nach eingehender Diskussion stellt Herr Richter den Antrag zur Geschäftsordnung auf Abbruch der Debatte.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Richter :

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:              7             

davon anwesend:                                          7             

Ja-Stimmen:                                                        6             

Nein-Stimmen:                                          0             

Stimmenthaltungen:                                          1             

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:              0             

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel der Programmjahre 2005 bis 2009 die Umsetzung der das Sanierungsziel verfolgenden Maßnahmen der Haushaltsjahre 2010 und 2011 in den Städtebauförderprogrammen „Stadtsanierung“ (SAN) und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (STD).

 

Für die bewilligten Fördermittel sind die dafür erforderlichen kommunalen Eigenanteile in den jeweiligen Haushalt / Finanzplan einzustellen.

 

Entsprechend dem Gebot der zügigen Umsetzung sowie der Durchführung von Aufgaben aus dem Sanierungsrecht gemäß BauGB im übertragenen Wirkungskreis sind die Mittel sofort, auch während der vorläufigen Haushaltsführung, freigegeben.

 

Über wesentliche Änderungen der Maßnahmen und Kostenansätze in den Maßnahmekosten-Plänen, Stand 14.12.2009, ist der Hauptausschuss zu informieren.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 

davon anwesend:   7 

Ja-Stimmen:    6 

Nein-Stimmen:   0 

Stimmenthaltungen:   1 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0