Auszug - mündliche Information zu Doppik
Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses | |||
TOP: | Ö 16 | ||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Di, 19.01.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 21:15 | ||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Frau Knorr informiert wie folgt:
Im Jahr 2009 wurde hauptsächlich an der Fertigstellung der Bewertung und Erfassung der Straßen, Wege und Plätze auf dem Gebiet der Stadt Zeitz gearbeitet.
Dabei wurden für ca. 350 Objekte des Infrastrukturvermögens die Daten ermittelt und im Bewertungsmodul erfasst. Damit sind zum Ende des Jahres 2009 alle einzelnen Straßenbestandteile erfasst und bewertet worden, so dass die Werte für den „ Oberbau“ nun vorliegen.
Aufwendig gestaltet sich z.Z. noch die Erfassung und Bewertung der dazu gehörenden Flurstücke. Diese müssen zuerst in ihrer Eigenschaft bestimmt werden, nämlich ob sie z.B. zu einer Straße, zu einem Spielplatz, oder z.B. zu einer Grünfläche gehören. Danach muss jedes Flurstück einer Bewertungszone zugeordnet werden. Das sind für die Stadt Zeitz 43 Zonen. Auf Grund von Zugängen und Abgängen von Flurstücken kann hier von einem derzeitigen Erfüllungsstand von 95 % ausgegangen werden. Aus den bewerteten Flurstücken werden dann die Grundstücke zu den jeweiligen Objekten gebildet und zugeordnet. Um diese jedoch endgültig wertmäßig erfassen zu können, müssen im Grundbuchamt die eingetragenen Geh- Fahr- und Leitungsrechte ermittelt werden, da diese den Wert der Flurstücke lt. Bewertungsrichtlinie des Landes Sachsen Anhalt mindert. Diese Daten sind nur auf dem Grundbuchamt einzusehen und es gestaltet sich sehr zeitaufwendig, da 3000 Flurstücke geprüft werden müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Verwaltung davon aus, dass diese Arbeiten noch bist Ende des I. Quartals 2010 dauern werden.
Mit der Bewertung der 150 Gebäude der Stadt Zeitz wurde begonnen. Da seit September 2008 der Stabsstelle Doppik nur noch stundenweise eine Mitarbeiterin mit bautechnischer Ausbildung zur Verfügung stand ( max.1 Tag / Woche), wurden bisher nur Gebäude bewertet, bei denen die Unterlagen zur Ermittlung der Bewertungsdaten kurzfristig zur Verfügung standen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Objekte, in denen keine Modernisierungsarbeiten vorgenommen wurden. Das sind ca. 20 % aller Gebäude der Stadt Zeitz.
Für die verbleibenden Objekte wird mit einem Zeitvolumen von 10 h / Objekt gerechnet.
Jedes Gebäude erhält eine Gebäudeakte ( analog Infrastrukturvermögen) mit den wichtigsten Daten des Objektes :
- Wertgutachten
- Aufmaße
- Übersicht über Sanierungs- u. Fördermittel
- Darstellung des Gebäudezustandes
- Auflösung der Schlussrechnungen zur Ermittlung der Anschaffungs – u. Herstellungskosten
Um diese umfangreichen und sehr speziellen Aufgaben durchführen zu können, die das Wissen eines Technikers voraussetzen, ist ab Januar 2010 die Mitarbeiterin wieder ganz in der Stabsstelle Doppik tätig. Dies ist auch dringend notwendig um die anstehenden Arbeiten der Bewertung bewältigen zu können.
Als weiterer großer Bearbeitungskomplex steht die Ermittlung der Sonderposten zu den bewerteten Objekten an. Hier handelt es sich z.B. um Fördermittel, Gebühren und Beiträge, Investitionspauschale, Investitionshilfe u.ä. Die Stabstelle Doppik ist z.Z. dabei einen einheitlichen Handlungsrahmen für die Zuordnungen zu erarbeiten, um die Daten für das unbeweglichen Anlagevermögen zu vervollständigen.
Die Ermittlung der Sonderposten muss noch für die gesamte ehemalige VGem Zeitzer Land erfolgen.
Für die ehemaligen Gemeinden Kayna, Würchwitz, Pirkau, Luckenau, Nonnewitz und Theißen wurde noch nicht mit der Bewertung des unbeweglichen Anlagevermögens begonnen, d.h. es wurde weder das Infrastrukturvermögen noch die Gebäude bewertet. Es handelt sich dabei um ca. 160 Straßen, Wege, Plätze und um ca. 50 Gebäude.
Für Geußnitz ist die Aktiv- Seite der Bewertung abgeschlossen, hier sind jedoch auch noch nicht die Sonderposten zugeordnet.
Das bewegliche Anlagevermögen wird seit Januar 2009 fortlaufend in der Anlagenbuchhaltung erfasst und inventarisiert.
Eine gesonderte Erfassung und Inventarisierung erfolgt z.Z. im Museum und in der Bibliothek. Im Jahr 2010 ist vorgesehen auch die Museumsgüter und die Medien in der Anlagenbuchhaltung mit zu erfassen.
Das Sachgebiet Steuern und Doppik wird in den Finanz- u. Rechnungsprüfungsausschuss am 2.März 2010 eine Vorlage zur weiteren Verfahrensweise zur Einführung des Neuen Haushalts– u. Kassenrechts ( NKHR) einbringen und dazu einen detaillierten Terminplan erstellen.