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Auszug - 4. Änderungssatzung über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz (Straßenreinigungsgebührensatzung) ausgearbeitet von: Fachbereich Recht- und Ordnungswesen  

Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.01.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:15
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/32/0068/09 4. Änderungssatzung über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz (Straßenreinigungsgebührensatzung)
ausgearbeitet von: Fachbereich Recht- und Ordnungswesen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:FB Recht und Ordnungswesen
Federführend:Bürgermeisterin   

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 28.01.2010 die nachfolgende 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung:

 

 

4. Änderungssatzung

 

zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr

in der Stadt Zeitz vom 16.12.1999

-  Straßenreinigungsgebührensatzung  -

 

Auf Grund der §§ 3, 6 und 157 der Gemeindeordnung (GO LSA) für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), §§ 47, 50 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334) und §§ 2, 5 des Kommunalabgabengesetzes  für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 11.06.1991 (GVBl. LSA S. 105), jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz am 28.01.2010 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

 

Artikel 1

§ 6 Gebührenhöhe

erhält folgende Fassung:

 

Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich je Veranlagungsmeter Straßenfront in:             

 
             
Reinigungsklasse A 1

Fußgängerzone Flächenreinigung

(Reinigung 3x wöchentlich)              19,68 €

             

Reinigungsklasse A 2

überwiegend Durchgangs- und

Geschäftsverkehr

(Reinigung 3x wöchentlich)              9,84 €                           

 

Reinigungsklasse B

Durchgangs- und Ortsverkehr

(Reinigung 1x wöchentlich)              3,24 €

             

Reinigungsklasse C 1

Orts- und Anliegerverkehr

(Reinigung 1x14-täglich)              1,68 €                           

 

Reinigungsklasse C 2              0,00 €
             
In der Reinigungsklasse C 2 werden keine Gebühren erhoben, da die Stadt Zeitz hier keine Leistungen erbringt.

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt  am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

Nach eingehender Diskussion stellt Herr Richter den Antrag zur Geschäftsordnung auf Abbruch der Debatte.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Richter: 6 Ja-Stimmen

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Richter:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 

davon anwesend:   7 

Ja-Stimmen:    5 

Nein-Stimmen:   1 

Stimmenthaltungen:   1 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0