Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 59 - Eigenheimbau am Cranachweg VI ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 21.01.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0150/09 Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 59 - Eigenheimbau am Cranachweg VI ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 59 „Eigenheimbau
am Cranachweg VI“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und
Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 12 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 59
„Eigenheimbau am Cranachweg VI“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und
dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 59 „Eigenheimbau am Cranachweg VI“ wird in der vorliegenden
Fassung gebilligt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 12
davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0