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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 59 - Eigenheimbau am Cranachweg VI ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.01.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0150/09 Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 59 - Eigenheimbau am Cranachweg VI
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

-  Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

-  Der Durchführungsvertrag wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-  Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und

    sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß

    § 10 Abs. 1  BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 59 „Eigenheimbau

    am Cranachweg VI“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und

    Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

    Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-  Aufgrund des § 12 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom

    31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 59

    „Eigenheimbau am Cranachweg VI“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und

    dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum vorhabenbezogenen

    Bebauungsplan Nr. 59 „Eigenheimbau am Cranachweg VI“ wird in der vorliegenden

    Fassung gebilligt.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  12

davon anwesend:    12

Ja-Stimmen:     12

Nein-Stimmen:      0

Stimmenthaltungen:      0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:    0