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Auszug - Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2010 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 21.01.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/20/0158/09 Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2010 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Finanzen
SG Haushalt
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Verfahrens- bzw

Vorschlag: Verfahrens- bzw. Geschäftsordnungsvorschlag Herr Dr. Kunze, Oberbürgermeister und Vorsitzender des Hauptausschusses:

 

Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 werden gemeinsam beraten. Es gibt dagegen keine Einwände.

Da bereits im Bauausschuss, Finanz-/RP-Ausschuss und Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport verschiedene Anträge bezüglich Haushaltssatzung/Haushaltsplan und HKZ gestellt wurden, welche aufgrund der Kürze der Zeit nicht allumfänglich abgearbeitet werden konnten, wird vorgeschlagen in der heutigen Hauptausschusssitzung nur neue Anträge aufzunehmen. Es erfolgt keine Diskussion und Abstimmung. Diese vorgeschlagene Verfahrensweise wurde im vorab mit dem Stadtratsvorsitzenden Herrn Engel abgestimmt.

 

Der Oberbürgermeister teilt deshalb mit, dass die TOP´s 11 und 12 zur Stadtratssitzung am 28.01.2010 von der Tagesordnug zurückgenommen werden. Herr Dr. Kunze schlägt zum weiteren Verfahren mit dem Haushalt der Stadt vor, eine gemeinsame Sondersitzung von Finanz- und Hauptausschuss durchzuführen, in welcher die Abstimmungen zu den Anträge erfolgen.  Die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2010 mit Haushaltsplan und Anlagen sowie die Fortschreibung des HKZ könnte anschließend in einer Sondersitzung des Stadtrates im Februar 2010 erfolgen.

 

Herr Dr. Kunze bittet um Zustimmung der Fraktionen zum Verfahrens- bzw. Geschäftsordnungsvorschlag:

 

Alle im Hauptausschuss vertretenen Fraktionen (CDU, WIR, FDP, Die Linke, FWZ, ZfZ und SPD) stimmen dem Vorschlag zu.

 

Folgende Anträge zum HH 2010 wurden gestellt:

 

Fraktion der FDP/ZDI – Herr Schröder:

·         Die Verwaltung wird beauftragt umgehend Verhandlungen mit dem AZV Elsteraue und AZV Hasselbach/Thierbach aufzunehmen, um die Einleitungsvereinbarung dieser AZVs in das städtische Klärwerk zu garantieren.

·         Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage des Betriebsausschuss-Beschlusses III/01/002 die Beitreibung der Durchleitungskosten von Abwasser aus dem AZV Hasselbach / Thierbach in Höhe von 0,50 DM / m³ rund 0,25 € einzuleiten.

Gleichzeitig sind neue Verhandlungen mit dem AZV Hasselbach/Thierbach aufzunehmen, um den damaligen politischen Preis von 0,50 DM / m³ abzulösen und die tatsächlichen Durchleitungskosten in einem neuen Vertrag festzuschreiben. Dabei ist von den kalkulierten Durchleitungskosten im Jahre 2005 in Höhe von 1,59 DM / m ³ auszugehen.

 

Fraktion die Linke – Herr Strauch:

·         Die Fraktion beantragt die Streichung der HH-Stelle 93000 – Erwerb Gesellschafteranteile KDG Wittenberg.

·         Die Fraktion beantragt die Streichung der Baumaßnahme – Umbau Kantine zum Bürgerbüro HH-Stelle 94010

 

Fraktion Wir-Unabhängige / KPD:

·         Die Verwaltung wird beauftragt, Mittel für den Bau einer Rodelbahn Posaberg in den HH-Plan 2010 einzustellen.

·         Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob als Werbeträger/Design für Zeitz „die Zuckerrübe“ geeignet ist?

·         Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob am Standort Wasserberg der Bau einer Querungsmöglichkeit über die Weiße Elster möglich ist?

·         Die Verwaltung wird beauftragt im HH 2010 – 3000 € zur Erhaltung von Geschichtsdenkmälern einzustellen.

 

Die entsprechenden Anträge wurden durch die Fraktionen eingebracht.

Die Abstimmung erfolgt in einer gemeinsamen Sondersitzung von Finanz- und Hauptausschuss.

 

Hinsichtlich einer Anfrage von Frau Späte zur Ausreichung des Haushaltsplanes an alle Ortschaftsräte, wird durch Herrn Dr. Kunze dargelegt, dass für die Ortschaftsräte die Möglichkeit besteht den Haushaltsplanentwurf in digitaler Form (PDF-Datei auf CD) zu erhalten.

Die Ortsbürgermeister können im eigenen Ermessen die HH-Satzung und den HH-Plan als TOP aufrufen. Die Behandlungszuständigkeit nach GO LSA ist hinsichtlich Beschlussfassung zu beachten.

 

Herr Dr. Kunze beendet den gemeinsamen Top 6+7.

Beschluss: