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Auszug - 4. Änderungssatzung über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz (Straßenreinigungsgebührensatzung) ausgearbeitet von: Fachbereich Recht- und Ordnungswesen  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.01.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/32/0068/09 4. Änderungssatzung über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz (Straßenreinigungsgebührensatzung)
ausgearbeitet von: Fachbereich Recht- und Ordnungswesen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:FB Recht und Ordnungswesen
Federführend:Bürgermeisterin   

In seinen Erläuterungen weist Herr Otto auf die Kostendeckung der Satzung hin

In seinen Erläuterungen weist Herr Bürgermeister Otto auf die Kostendeckung der Satzung hin. Auf Anfrage von Herrn Hörig, was aus diesem Beschluss nach eventueller Privatisierung wird, informiert Herr Otto, dass eine Privatisierung keine Auswirkungen auf die Satzung hat.

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 28.01.2010 die nachfolgende 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung:

 

 

4. Änderungssatzung

 

zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr

in der Stadt Zeitz vom 16.12.1999

-  Straßenreinigungsgebührensatzung  -

 

Auf Grund der §§ 3, 6 und 157 der Gemeindeordnung (GO LSA) für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), §§ 47, 50 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334) und §§ 2, 5 des Kommunalabgabengesetzes  für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 11.06.1991 (GVBl. LSA S. 105), jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz am 28.01.2010 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

 

Artikel 1

§ 6 Gebührenhöhe

erhält folgende Fassung:

 

Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich je Veranlagungsmeter Straßenfront in:             

 
             
Reinigungsklasse A 1

Fußgängerzone Flächenreinigung

(Reinigung 3x wöchentlich)              19,68 €

             

Reinigungsklasse A 2

überwiegend Durchgangs- und

Geschäftsverkehr

(Reinigung 3x wöchentlich)              9,84                           

 

Reinigungsklasse B

Durchgangs- und Ortsverkehr

(Reinigung 1x wöchentlich)              3,24

             

Reinigungsklasse C 1

Orts- und Anliegerverkehr

(Reinigung 1x14-täglich)              1,68                           

 

Reinigungsklasse C 2              0,00 €
             
In der Reinigungsklasse C 2 werden keine Gebühren erhoben, da die Stadt Zeitz hier keine Leistungen erbringt.

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt  am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  12

davon anwesend:    12

Ja-Stimmen:       8

Nein-Stimmen:      0

Stimmenthaltungen:      2

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:    0

 

Herr Seidelt verlässt um 18:05 Uhr die Sitzung des Hauptausschusses, es sind noch 11 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.