Auszug - 4. Änderungssatzung über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz (Straßenreinigungsgebührensatzung) ausgearbeitet von: Fachbereich Recht- und Ordnungswesen
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 21.01.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/32/0068/09 4. Änderungssatzung über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz (Straßenreinigungsgebührensatzung) ausgearbeitet von: Fachbereich Recht- und Ordnungswesen |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | FB Recht und Ordnungswesen | |||||||
Federführend: | Bürgermeisterin | |||||||
In seinen Erläuterungen weist Herr Bürgermeister Otto auf die Kostendeckung der Satzung hin. Auf Anfrage von Herrn Hörig, was aus diesem Beschluss nach eventueller Privatisierung wird, informiert Herr Otto, dass eine Privatisierung keine Auswirkungen auf die Satzung hat.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 28.01.2010 die nachfolgende 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung:
4. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr
in der Stadt Zeitz vom 16.12.1999
- Straßenreinigungsgebührensatzung -
Auf Grund der §§ 3, 6 und 157 der Gemeindeordnung (GO LSA) für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), §§ 47, 50 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334) und §§ 2, 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 11.06.1991 (GVBl. LSA S. 105), jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz am 28.01.2010 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 6 Gebührenhöhe
erhält folgende Fassung:
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich je Veranlagungsmeter Straßenfront in:
Reinigungsklasse A 1
Fußgängerzone Flächenreinigung
(Reinigung 3x wöchentlich) 19,68 €
Reinigungsklasse A 2
überwiegend Durchgangs- und
Geschäftsverkehr
(Reinigung 3x wöchentlich) 9,84 €
Reinigungsklasse B
Durchgangs- und Ortsverkehr
(Reinigung 1x wöchentlich) 3,24 €
Reinigungsklasse C 1
Orts- und Anliegerverkehr
(Reinigung 1x14-täglich) 1,68 €
Reinigungsklasse C 2 0,00 €
In der Reinigungsklasse C 2 werden keine Gebühren erhoben, da die Stadt Zeitz hier keine Leistungen erbringt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 12
davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 2
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
Herr Seidelt verlässt um 18:05 Uhr die Sitzung des Hauptausschusses, es sind noch 11 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.