Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 52 "Einkaufszentrum im Bereich Schützenstraße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung (Es wird gebeten, diese Vorlage zum Hauptausschuss und Stadtrat wieder mitzubringen.)
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 13 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 04.08.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/63/0314/10 Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 52 "Einkaufszentrum im Bereich Schützenstraße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Baurecht | |||||||
Herr Immisch erläuterte kurz den Inhalt der Vorlage.
Herr Brunn fragte zur verkehrsmäßigen Anbindung an. Er verwies darauf, dass dort doch ein Kreisverkehr entstehen sollte.
Herr Immisch informierte, dass während des Verfahrens durch den Bau- und Hauptausschuss die Errichtung eines Kreisverkehrs dort aufgehoben wurde und auch das heutige Verkehrsentwicklungskonzept dort keinen Kreisverkehr vorsieht, da das Verkehrsaufkommen einen solchen nicht rechtfertigt.
Herr Immisch verwies auf das vorliegende Schallschutzgutachten / Schallimmissionsprognose eines Büros sowie von der GMA – Verträglichkeitsanalyse zur Ansiedlung von Einzelhandelsnutzung in der Stadt, die Bestandteil dieses B-Planes sind.
Diese liegen zur Einsicht in der Sitzung aus, er wird diese auch zur Sitzung des Hauptausschusses mitbringen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1st Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
2nd Der städtebauliche Vertrag wird in der vorliegenden Form gebilligt.
3rd Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 52 „Einkaufszentrum im Bereich Schützenstraße“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
4th Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
5th Aufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBI. I S. 2585) wird der Bebauungsplan Nr. 52 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.
6th Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
7th Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0