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Auszug - Allgemeine Anfragen  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 22
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 19.08.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Herr Hedrich verlässt um 19:15 Uhr die Sitzung

Herr Hedrich verlässt um 19:15 Uhr die Sitzung.

 

Herr Schröder:

Gibt es neue Erkenntnis in Bezug auf Abwasserzweckverband Zeitz und Umgebung?

 

Herr Dr. Kunze:

Nein !

 

Herr Schwarz:

Ist die VGem Droyßiger-Zeitzer-Forst aus dem „Planungsverband Zeitz und umgebende Gemeinden“ ausgetreten? Welche Auswirkungen hätte dies für die Stadt Zeitz?

 

Herr Dr. Kunze:

Es gibt dazu keine Beschlusslage.

 

Frau Späte:

1.       Ordnung und Sauberkeit auf Flächen an der Kaufhalle in Zeitz-Ost – hierzu liegen Bürgerbeschwerden vor! Besteht die Möglichkeit, zukünftig die Bürgerarbeit auf diesen Flächen zur Beräumung einzusetzen?

 

2.       Wie weit ist die Finanzierung der Bürgerarbeit geklärt?

 

Herr Dr. Kunze:

Zu 2.               136 T€ wurden in den Entwurf des städtischen Haushalt eingestellt. Der Landkreis will sich derzeit nur mit 10 T€ beteiligen. Dazu gibt es in der Stadt Zeitz eine andere Auffassung und hier gibt es noch Klärungsbedarf.

 

Zu 1.              Es ist nicht vorgesehen, die Bürgerarbeit an solchen Stellen einzusetzen.

 

Herr Hörig:

1.       Was hat die Stadt Zeitz bis jetzt zur Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes (SEK) getan?

2.       Was wird mit dem Baenschhaus?

3.       Beleuchtung Rathaus Kayna !

 

Herr Dr. Kunze:

Zu 1.               Am 17.06.2010 wurden im Stadtrat lediglich Eckpunkte des SEK beschlossen.

Erst im September 2010 soll das komplette SEK behandelt und beschlossen werden.

 

Zu 2.               Der Oberbürgermeister verweist Herrn Hörig an Herrn Reinhold.

 

Frau Spindler:

Gibt es feste Öffnungszeiten für den Kiosk im Schlosspark oder obliegt es dem

Betreiber ob und wie lange geöffnet wird?

 

Herr Immisch:

Im Pachtvertrag sind keine festen Öffnungszeiten geregelt. Es ist auch nicht vorgesehen ihm von Seiten der Stadt Öffnungszeiten vorzuschreiben.