Auszug - Abberufung der Vertreter der ehemaligen Mitgliedsgemeinden in der Verbandsversammlung des AZV Maibachtal
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 19.08.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/10/0338/10 Abberufung der Vertreter der ehemaligen Mitgliedsgemeinden in der Verbandsversammlung des AZV Maibachtal | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Federführend: | Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Frau Späte:
Die Tatsache, dass es die Gemeinde nicht mehr gibt, ist die eine Seite, die andere ist, dass die Verantwortung derer, die in einem Zweckverband sitzen, nicht erloschen ist, weil dieser rein rechtlich weiterläuft. Die Gemeindeauflösung hat zwar die Folge, dass man entscheiden muss wie es weitergeht, weil es Stadtgebiet Zeitz geworden ist, aber die Frage der Verantwortung der Personen, die bisher im Zweckverband gearbeitet haben, die auch zum Teil berufen waren und nicht gleichzeitig Mitglied im Gemeinderat waren, was hier auch keine Rolle spielt, sind ja nicht freigestellt, die Verantwortungen laufen ja weiter. Ist dem so?
Werden die bisherigen Mitglieder der Verbandsversammlung durch die Abberufung von ihrer Verantwortung entlastet?
Herr Dr. Kunze:
Die rechtliche Stellung des Zweckverbandes ist im GKG LSA geregelt. Durch die Eingemeindung der bisherigen Mitgliedsgemeinden des AZV Maibachtal in die Stadt Zeitz, ergibt sich auch eine veränderte Situation im AZV. Alleiniges Mitglied in der Verbandsversammlung ist nunmehr die Stadt Zeitz.
Gemäß Schreiben der KAB vom 08.08.2010 sind die Vertreter der Stadt Zeitz für die Verbandsversammlung neu zu wählen. Das setzt eine Abberufung der bisherigen Vertreter voraus. Damit werden diese gleichzeitig von ihren Pflichten entbunden.
Eine Entlastung kann nur der ehrenamtliche Verbandsgeschäftsführer erhalten. Über die Entlastung für die Haushaltsführung 2010 entscheidet die Verbandsversammlung im Jahr 2011.
Herr Schröder stellt einen Geschäftsordnungsantrag nach § 11 GO des Stadtrates Zeitz:
· Verweisung des Top 8 an den Betriebsausschuss oder an den Oberbürgermeister
(Begründung: siehe Anlage 1)
Herr Dr. Kunze legt dar, dass die Verweisung an den Betriebsausschuss nicht möglich ist, da die Zuständigkeit für die Abwasserzweckverbände allein beim Stadtrat liegt. Eine entsprechend notwendige Vorberatung erfolgt heute im Hauptausschuss.
Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 6
Enthaltungen: 3
Damit ist der Antrag lehnt!
Frau Späte:
Entbindet diese Vorlage die Geschäftsführung?
Herr Dr. Kunze:
Die Geschäftsführung bleibt im Amt.
Beschluss:
Der Stadtrat beruft die bisherigen Vertreter der Mitgliedsgemeinden in der Verbandsversammlung des AZV Maibachtal
· für die Gemeinde Theißen
Heinz Borde
Heinz Ronneberger
Ingrid Rothe
Manfred Lukasek
· für die Gemeinde Luckenau
Margit Stirbo
Jens Müller
Andre Voigt
· für die Stadt Zeitz, Ortschaft Nonnewitz
Detlef Hoffmann
Erwin Wurm
Steffen Bräunlich
sowie die festgelegten Stellvertreter
· für die Gemeinde Theißen
Olaf Köstler
Marion Iser
Kay Kollenbach
Klaus Zürbel
· für die Gemeinde Luckenau
Klaus Schumann
Reinhard Schlenstedt
ab und entbindet sie von den damit im Zusammenhang stehenden Pflichten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 12
davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 2
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0