Auszug - Ausbau des Mittelweges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke im Ausbaubereich von der Einmündung der „Zeitzer Straße“ bis einschließlich Flurstück 132/79 der Flur 2 auf der Südseite und Flurstück 65/3 der Flur 2 auf der Nordseite (teilweise) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 16 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 19.08.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0279/10 Ausbau des Mittelweges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke im Ausbaubereich von der Einmündung der „Zeitzer Straße“ bis einschließlich Flurstück 132/79 der Flur 2 auf der Südseite und Flurstück 65/3 der Flur 2 auf der Nordseite (teilweise) ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Mittelweges im Ortsteil Geußnitz mit der Abschnittsbildung von der Einmündung der „Zeitzer Straße“ bis einschließlich Flurstück 132/79 der Flur 2 auf der Südseite und Flurstück 65/3 der Flur 2 auf der Nordseite (teilweise).
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Mittelweg als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 12
davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0