Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der ersten Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz "Gemeinbedarfsfläche Rasberg" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 12 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 19.08.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0311/10 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der ersten Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz "Gemeinbedarfsfläche Rasberg" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
1. Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
2. Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit,
der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur
Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes
Nr. 18/2 der Stadt Zeitz „Gemeinbedarfsfläche Rasberg“ wurde geprüft und ihrem
Gewicht entsprechend bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.
3. Die erste Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 wird in der vorliegenden
Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
4. Die Begründung der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 wird in der
vorliegenden Fassung gebilligt.
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen,
Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
6. Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 12
davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0