Auszug - Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz | |||
TOP: | Ö 6 | ||
Gremium: | Ortschaftsrat Nonnewitz | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Mo, 18.10.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 19:00 - 21:15 | ||
Raum: | Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15 | ||
Ort: | Hauptstraße 15, 06711 Zeitz | ||
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- Auseinandersetzungsvereinbarung Trinkwasserzweckverband Landregion Zeitz
- Übernahme von Geschäftsanteilen der MIDEWA durch Abtretung
Trinkwasserzweckverband ist nicht mehr notwendig, soll aufgelöst werden, Restmittel sollen entsprechend der Anteile aufgeteilt werden
Die Auseinandersetzungsvereinbarung Trinkwasserzweckverband Landregion Zeitz und die Übernahme von Geschäftsanteilen der MIDEWA durch Abtretung
wird mit nachstehendem Abstimmungsergebnis bestätigt:
- Straßenbaumaßnahme Nonnewitz Mittelstr. und Südstr. wurde begonnen, ebenso HA EnviaM
- Straßenbeleuchtung wird nächste Woche begonnen
- In diesem Jahr ist geplant, 20 kV Freileitung Richtung Pirkau zurückzubauen, dabei sollen Leitungen für die Beleuchtung Hauptstraße mit eingebracht werden
- Straßenbeleuchtung soll später erfolgen
- Herr Immisch brachte ein, dass noch 25.000,-- € Fördermittel übrig ist und für Abriss der Scheune Grundstück Renker Unterschwöditz verwendet werden soll
- Herr Schenk brachte ein, dass 105.000,--€ für Bergweg Nonnewitz zur Verfügung stehen, dringender jedoch ist Sanierung Dorfstr. Nonnewitz (Nixditz), er fragte an, ob die Förderung noch umzuwandeln ist und dies überhaupt gewollt ist
- Mitglieder des Ortschaftsrates stimmen der Änderung zu, Herr Immisch sagte, dass Umwandlung noch möglich ist, da alles noch in der Beantragungsphase ist, die Anwohner sollten zuvor gehört werden
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 8 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | / |