Auszug - Aufhebung eines Stadtratsbeschlusses
gemeinsame Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses sowie Hauptausschusses | |||
TOP: | Ö 7 | ||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen |
Datum: | Mo, 06.12.2010 | Status: | öffentlich |
Zeit: | 17:00 - 21:40 | ||
Raum: | Friedenssaal | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Oberbürgermeister:
Der Ortschaftsrat Theißen hat mit großer Mehrheit den Beschluss gefasst.
Frau Späte:
Die Gemeinde Theißen hat einen Kredit in die Gebietsänderung mitgebracht, so wie die anderen Ortschaften wohl auch. Insofern sei ihre Überlegung, mache es denn nicht Sinn, dass, wenn man auch Vermögen mitbringe, etwas mit beiträgt, insgesamt die Kredite nach unten zu verändern.
Oberbürgermeister:
Dieser Hinweis hat mit der Vorlage nichts zu tun. Wir stellen den Vermögensabschlussbestand 31.12.2009 der selbständigen Gemeinde Theißen fest, der sich als Vermögenseröffnungsbestand 2010 darstelle. Nachrichtlich haben sie die Folgejahre.
Diese Gelder seien mit dem Einfluss in den Haushalt im Prinzip aufzulösen, eine Rücklage darf die Stadt Zeitz nicht mehr haben, auch mit den eingegliederten Bestandteilen, weil die Stadt keine Rücklagenbildung machen könne, da es keinen ausgeglichenen Haushalt gibt. Die Stadt verschmilzt das Geld zwar nicht im Verwaltungshaushalt, aber die dürfe es als Rücklage so nicht mehr haben. Aus dem, was die Finanzierungsmittel und dergleichen angeht, hätte jetzt die Ortschaft Theißen das Recht, aus dem Gebietsänderungsvertrag zu verlangen, damit die Stadt die Mittel behalten könne, die der Gemeinde zustehen, auch die dargestellten Einnahmen, gäbe die Stadt bis zum 31.12.2014 aus. Dazu könne die Stadt dann nur „ja“ sagen. Die frühere Gemeinde habe einen Anspruch darauf.
Die Vorlage wurde mit dem Ortschaftsrat besprochen. Der Ortschaftsrat habe auch hier in jedem Jahr die kostenseitige Einstellung als Pflichtzuführung zum Verwaltungshaushalt ausgewiesen. Das seien die Mittel, die die Ortschaft Theißen, wenn sie eine Gemeinde Theißen wäre, zur Kredittilgung verwenden müsste.
Es sei auch Anliegen der Vorlage, mit der Ortschaft, die auch Geld mitgebracht habe, fair umzugehen.
Abstimmungsergebnis Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss:
Eine namentliche Enthaltung: Frau Späte
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |
Abstimmungsergebnis Hauptausschuss:
Eine namentliche Enthaltung: Frau Späte
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 8 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |