Auszug - Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens für den Bebauungsplan-Nr. 1 "Geußnitz-Nord"
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 27.01.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0436/10 Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens für den Bebauungsplan-Nr. 1 "Geußnitz-Nord" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch erläutert die Vorlage.
Frau Späte weist darauf hin, dass Ihre Einlassungen die einer Stadträtin sind, welche die Interessen der Bürger zu vertreten hat.
Der bestehende B-Plan ist fachlich richtig und gültig. Folgende bestehende Situation gibt es, wir sind nicht nur eine Stadt Zeitz, sondern es gibt auch einen Interessenten für den Bau einer Biogaserzeugungsanlage in Geußnitz - Nord. Frau Späte bemängelt, dass es nicht wahrgenommen wurde, im Vorfeld die Bürger umfassend zu informieren. Sie weist u.a. auf verkehrstechnische Probleme, Geruchsbelästigung etc. hin.
Weiterhin übergibt Frau Späte Schriftverkehr mit dem Burgenlandkreis bezüglich der Unterhaltung des Grabens entlang der L 196 von Lindenberg in Richtung Kayna.
Herr Otto – weist darauf hin, dass es sich mit dieser Vorlage um die Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens für den B-Plan Nr. 1 „Geußnitz-Nord“ handelt, nicht um den Beschluss eines B-Planes.
Hier und heute soll ein Verfahren beschlossen werden, dass ein Untersuchungsverfahren einleitet, ob es an dieser Stelle geeignet ist , so eine Anlage zu bauen.
Erst am Ende des Verfahrens steht die mögliche Änderung des B-Planes mit Beschluss des Stadtrates.
Die Information der Bürger sollte auf Fakten beruhen. Es ist nicht sachdienlich ungesicherten Daten an die Bürger zu geben. Gesicherte Daten liegen aber der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Erst nach Vorliegen gesicherter Gutachten sollten die Bürger informiert werden.
Frau Spindler legt dar, dass auch negative Folgen beim Betreiben einer Biogasanlage gibt. Vor dem Bau sollten folgende Fragen geklärt werden:
- Liegt ein Anlagenkonzept vor?
- Welche Anlagenbauweise ist für diese Biogasanlage vorgesehen?
- Welches Gärungssubstrat soll eingesetzt werden?
- Was geschieht mit den Resten der Biogasanlage?
- Wie werden die Gärsubstrate gelagert?
Diese Fragen müssen beantwortet und transparent gemacht werden.
Herr Hörig: Hinweis auf eine Beschluss aus dem Jahr 2002 – Beschluss des Stadtrates zur Entwicklung einer lokalen Agenda 21 mit folgendem Beschlusstext:
Die Verwaltung wird beauftragt gemäß den Vorgaben der auf dem Gipfel von Rio de Janeiro verabschiedeten Agenda 21 eine Lokale Agenda 21 gemeinsam mit den verantwortlichen Gruppen sowie den Bürgerinnen und Bürgern zu entwickeln. Die Verwaltung wird beauftragt, die Lokale Agenda 21 zu erarbeiten. Der Entwurf einer Lokalen Agenda soll dann dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
In der Begründung zur Vorlage heißt es u.a.: Eine zukunftssichernde, umweltgerechte Entwicklung ist nur möglich, in dem ökologische, ökonomische und soziale Aspekte so miteinander verbunden werden, dass auch kommenden Generationen eine lebenswerte Umwelt übergeben werden kann …
Herr Hörig fordert die Stadtverwaltung auf, diesen Beschluss endlich durchzusetzen.
(Unterlagen werden zu Protokoll gegeben.)
Herr Weißbrodt weiß, dass eine solche Sache Emotionen bei den Betroffenen hervorruft. Fakt ist aber, das die Antworten die man hier sachlich und fachlich geben muss, erst geben kann, wenn dieser Beschluss gefasst wurde.
Nach weiterer umfangreicher Diskussion zum Sachverhalt erfolgte die Beschlussfassung.
Beschluss:
Für den Bebauungsplan Nr. 1 „Geußnitz – Nord“ der ehem. Gemeinde Geußnitz (heute Stadt Zeitz, Ortsteil Geußnitz) wird das Änderungsverfahren eingeleitet. Mit der Planänderung sollen die folgend genannten Ziele erreicht werden:
1. Reduzierung des Anteils gewerblich zu nutzender Flächen auf den tatsächlichen Bedarf.
2. Sicherung und Erhalt wertvoller Böden für die Landwirtschaft.
3. Verzicht auf die bisher geplante interne Erschließung.
4. Ansiedlung einer Biogaserzeugungsanlage.
5. Reduzierung der bisher zulässigen Emissionen zum Schutz der betroffenen Wohngebiete.
6. Reduzierung der 27 textlichen teilw. rechtlich bedenklichen und unbestimmten Festsetzungen.
7. Die Planänderung erhält die Nummer 1-2 „Geußnitz – Nord“.
Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) als vorzeitiger Bebauungsplan auch bei der Änderung durchzuführen.
Dafür ist die Erstellung eines Umweltberichtes als selbständiger Teil der Begründung erforderlich.
Der Beschluss und die Zeit, wann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage Protokoll HA 27-01-11 Beschluss Lokale Agenda 21 (0 KB) |