Auszug - Ehrungssatzung der Stadt Zeitz
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 27.01.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/OB/0453/11 Ehrungssatzung der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | |||||||
Federführend: | Oberbürgermeister | |||||||
Herr Otto legt dar, dass bereits der Ältestenrat sich mit der Erarbeitung einer Ehrungssatzung beschäftigt hat.
Heute liegt eine Ehrungssatzung vor, die die verschiedenen Bedingungen, welche im Ältestenrat festgelegt wurden, regelt. Z.B. die konkrete Formulierung wie ein Ehrenbürgerrecht verliehen wird und was für die Ehrenbürger als Vergünstigung, aber auch als Eintragung ins goldene Buch in Frage kommt.
Weiterhin die Ehrenurkunde der Stadt Zeitz, eine unterhalb des Ehrenbürgerrechts angesiedelte Ehrung für verdiente Persönlichkeiten. Und zum Dritten eine Ehrung durch Eintragung in das goldene Buch bzw. Gästebuch.
Antrag Herr Weißbrodt:
Im § 6 ist die Formulierung .. im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister .. zu streichen.
Abstimmung zum Antrag:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Geänderter Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte Ehrungssatzung der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |