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Auszug - Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse  

Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz
TOP: Ö 6
Gremium: Ortschaftsrat Würchwitz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 22.02.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Saalstube der Gaststätte
Ort: Würchwitz

Entsprechend der Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises dürfen vom 01

Entsprechend der Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises dürfen vom 01.03. bis 31.03.2011

von Montag bis Freitag in der Zeit von 9°° bis 18°° und Sonnabends von 9°° bis 12°° Gartenabfälle

verbrannt werden. Es sind nur trockene Gartenabfälle zu verbrennen und die allgemeinen Witterungs-

verhältnisse sind zu beachten.

 

Die Straße Bockwitzer Ecke – Bockwitz wird ab 15.04.2011 weitergebaut. In der Ortslage Bockwitz

wird die Deckschicht abgefräst und neu aufgebracht. Die Bauanlaufberatung wird Mitte März

stattfinden.

 

Mängelbeseitigung J.-C.-Schubart-Straße :

Die Deckschicht wird auf der gesamten Länge abgefräst und neu aufgebracht.

 

Mängelbeseitigung Weg Loitsch-Meutizmühle:

Die FA. Becker Bau GmbH & Co.KG wurde im Rahmen der Gewährleistung vom Ing.Büro

Reinsberger aufgefordert, die Mängel bis 30.03.2011 zu beheben.

 

Der Schlußbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2009 der ehemaligen Gemeinde Würchwitz

liegt vor. Am 01.02.2011 fand dazu im Rechnungsprüfungsamt der Stadt Zeitz ein Abschlußgespräch

statt. Der Ortsbürgermeister fragte hier nach der Verwendung der Mittel welche der Gemeinde für die

freiwillige Eingemeindung in die Stadt Zeitz zugewiesen wurden. Am 02.02.2011 erfolgte die

schriftliche Stellungnahme der Stadt Zeitz, Frau Lippert:

Die Zuweisung für den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden, hier für die Gemeinde

Würchwitz in Höhe von € 13.100,00 wurde am 27.04.2009 gezahlt. Die Summe war in der

Haushaltsplanung 2009 der Gemeinde in Höhe von € 13.100,00 enthalten, jedoch deren Verwendung nicht genau definiert. Ein Verwendungsnachweis wurde vom Land Sachsen-Anhalt nicht angefordert. In einer hausinternen Zusammenstellung wurden jedoch die Zuweisungen mit entsprechenden Maßnahmen untersetzt. In der Gemeinde Würchwitz wurde damit der Eigenanteil der Maßnahme Neubau Straßenbeleuchtung in Bockwitz (Geamtkosten € 24.504,00; Fördermitteleinnahmen € 13.090,00) in Höhe von € 11.414,00 finanziert. Die verbleibenden € 1.726,00 sind in den Vermögenshaushalt eingeflossen und verringerten damit den entstandenen Fehlbetrag.

Der Schlussbericht 2009 bezieht sich nur auf das erste Halbjahr 2009, da die Gemeinde Würchwitz ab 01.07.2009 zur Stadt Zeitz gehört.

 

Landtagswahl 20.03.2011: Es gibt Schwierigkeiten, die Wahlhelfer zu gewinnen.

Wahllokal Loitsch:              Aufenthaltsraum Fa. Zimmermann

                                          Wahlleiter              Heidrun Bosse

                                          Stellvertreter              Dagmar Rost

                                          Schriftführer              Christoph Bosse

                                          Beisitzer              Silke Porrmann

                                          Beisitzer              Ute Naumann

                                          Beisitzer               Heidi Hofmann

 

Wahllokal Würchwitz:              Kegelbahn

                                          Wahlleiter              Janet Herrling

                                          Stellvertreter              Annett Kerner

                                          Schriftführer              Joachim Herrling

                                          Beisitzer              Hannelore Kummer

                                          Beisitzer              Rainer Morgenstern

                                          Beisitzer               Christine Kirchhof

 

Für die Grundschule Kayna ist eine Ausnahmegenehmigung auf Grund geringer Schülerzahlen beantragt worden.

 

Die Einwohnerzahl der Stadt Zeitz ist weiter rückläufig. Sie ist von 32100 in 2009 auf 31500 in 2010 gesunken.

 

 

 

Die Stadt bzw die Ortschaft ist nicht verpflichtet, an Hundhalter Tüten oder Beutel zu Aufnahme von Hundekot auszugeben. Für dessen Beseitigung ist allein der Hundehalter verantwortlich.

 

Im Zuge der Straßenumbenennung und der damit verbundenen Änderung der Hausnummern sind die Hauseigentümer nach § 7 Gefahrenabwehrverordnung verpflichtet, die neue Hausnummer bis Ende April 2011 anzubringen. Die alte Hausnummer ist rot zu durchkreuzen und noch ein Jahr am Haus zu belassen.