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Auszug - Stellungnahme zur Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt vom 03.11.2010 über die Prüfung der Gewährung/Verwendung von Förderungsmitteln für Maßnahmen/Vorhaben der Programme "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" und "Stadtumbau-Ost; Teilprogramme Rückbau und Aufwertung" bei der Stadt Zeitz im Land Sachsen-Anhalt ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, SG Stadtsanierung, Fachbereich Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 23.02.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Zusatz: Weiterhin werden eingeladen: Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH zu TOP 5
V/STR/63/0455/11 Stellungnahme zur Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt vom 03.11.2010 über die Prüfung der Gewährung/Verwendung von Förderungsmitteln für Maßnahmen/Vorhaben der Programme "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" und "Stadtumbau-Ost; Teilprogramme Rückbau und Aufwertung" bei der Stadt Zeitz im Land Sachsen-Anhalt
ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, SG Stadtsanierung, Fachbereich Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Baurecht   

Frau Schaller gab eine kurze Zusammenfassung und Erläuterung der als CD ausgereichten Begründung der Vorlage

 

Frau Schaller gab eine kurze Zusammenfassung und Erläuterung zum Bericht des Landesrechnungshofes und zur dazu verfassten Stellungnahme der Stadtverwaltung.

 

Zur Thematik der angekündigten Zinsnachforderungen kam der Bauausschuss nach  eingehender Diskussion zu dem Entschluss, dass die Stadt einen Bescheid des Landesrechnungshofes abwartet, um dann gemeinsam mit anderen Kommunen und mit Hilfe des Städte- und Gemeindebundes evtl. gegen diesen vorzugehen (evtl. auch Verjährungfristen beachten).

 

Des Weiteren sollte die Öffentlichkeit verstärkt über Förderung von Sanierungsmaßnahmen, Aufwertungen oder evtl. auch Abbruch informiert werden. Auch über Vorhaben der Stadt und der Wohnungsbaugesellschaften könnte mehr informiert werden, damit auch private Eigentümer hier einen Anreiz sehen, ihre Grundstücke zu sanieren.

 

Frau Schaller berichtet, dass bereits konkrete Abstimmungen zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit erfolgt sind, so werden turnusmäßig Beiträge für den Michaelboten erarbeitet. Darüber hinaus finden jeden Mittwoch im SG Stadtsanierung Bürgerberatungen statt, bei denen die Eigentümer alle Informationen über Förderungen im Sanierungsgebiet erhalten.

 

Herr Hörig bittet darum, dass klare Termine gestellt werden bezüglich der Reaktion der Stadt zu den vom Landesrechnungshof bemängelten Punkten des Stadtentwicklungskonzeptes (Fördermittel).

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt in seiner Sitzung am 24.03.2011 die Stellungnahme zur Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt vom 03. November 2010 über die Prüfung der Gewährung/Verwendung von Förderungsmitteln für Maßnahmen/Vorhaben der Programme „Städtebauliche Sanierung- und Entwicklungsmaßnahmen“ und „Stadtumbau-Ost; Teilprogramme Rückbau und Aufwertung“ bei der Stadt Zeitz im Land Sachsen-Anhalt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0