Auszug - 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 19.12.1997
Sitzung des Betriebsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Betriebsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 04.05.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 17:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/75/0535/11 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 19.12.1997 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Federführend: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Die vorliegende Beschlussvorlage wurde zur Abstimmung gestellt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die nachstehende 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsgebührensatzung – vom 19.12.1997.
12. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz
- Entwässerungsgebührensatzung –
vom 19.12.1997
Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 19.05.2011 folgende 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsgebührensatzung – vom 19.12.1997 beschlossen:
Artikel 1
Änderungen
Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt neu gefasst:
(1) Die Abwassergebühr beträgt
Abrechnungsgebiete | Schmutzwasser- beseitigung | Niederschlagswasser- beseitigung |
Gebiet der Gemarkungen Zeitz und Zangenberg | 2,95 EUR/m³ | 0,93 EUR/m²/Jahr |
Gebiet des ehemaligen AZV Maibachtal, Gemarkungen Luckenau, Nonnewitz und Theißen | zentral 3,14 EUR/m³ Grundgebühr 9,95 EUR/Monat dezentral *) 2,74 EUR/m³ |
5,30 EUR/10 m²/Jahr
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*) Die dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsgebühr wird erhoben für die Nutzung von Altkanälen (Altkanalgebühr), sobald vorgeklärtes Schmutzwasser aus häuslichen Kläranlagen der öffentlichen Abwasserleitung zugeführt wird. Sie ist somit Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abflussleitung zur Ableitung vorgeklärten Schmutzwassers.
Der Gebührenmaßstab für die Altkanalgebühr ist die vorgeklärte Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abflussleitung gelangt. Berechnungseinheit ist 1 m³ vorgeklärtes Schmutzwasser.
Für die Berechnung der vorgeklärten Schmutzwassermenge gelten § 3, Abs. 1, Satz 2 und die Absätze 2, 3 und 4 entsprechend.
Der Antrag auf Absetzung ist bis zum 01.03. des folgenden Gebührenjahres schriftlich beim Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“ einzureichen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 12. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft.
Zeitz, den …………………..
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 8 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |