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Auszug - Ausbau der Theißener Querstraße im Ortsteil Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0522/11 Ausbau der Theißener Querstraße im Ortsteil Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Herr Immisch erläuterte die Vorlage und teilte mit, dass der Ortschaftsrat Theißen in seiner Sitzung am 28

Herr Immisch erläuterte die Vorlage und teilte mit, dass der Ortschaftsrat Theißen in seiner Sitzung am 28.04.2011 dieser mehrheitlich zugestimmt hat.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Theißener Querstraße im Ortsteil Theißen.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf den Ausbau des Gehweges.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Theißen werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig, d.h. es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Theißener Querstraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0