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Auszug - Alternative Energiegewinnung ausgearbeitet von: Stadtrat, SPD-Fraktion  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 28
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 25.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/STR/0549/11 Alternative Energiegewinnung
ausgearbeitet von: Stadtrat, SPD-Fraktion
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
SPD-Fraktion
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Herr Musgiller erläuterte kurz die Vorlage

Herr Musgiller erläuterte kurz die Vorlage.

 

Herr Villiers erklärte, dass es dazu bereits mehrere Gespräche mit Betreibern gab und großes Interesse zur Betreibung von Freiflächenvoltaik besteht.

 

Herr Otto führte aus, dass die genannte Fläche nicht Eigentum der Stadt Zeitz ist, sondern der BVVG. Deshalb muss in der Begründung der Vorlage Seite 2, 2. Absatz der Teil

„… und der anschließenden Übernahme in das Eigentum der Stadt Zeitz …“

gestrichen werden.

 

Herr Otto erklärte weiterhin, dass dieses die letzte zusammenhängende Fläche im Stadtgebiet Zeitz ist, auf der man eine solche Ansiedlung, die keinen Eingriff in den Boden darstellt, tätigen könnte.

Er bat darüber nachzudenken, ob diese Fläche allein für solche Zwecke zur Verfügung gestellt werden soll.

 

Herr Musgiller stellte den Antrag auf Änderung des Beschlusstextes (analog TOP 24):

 

1. Ersetzung des Wortes „Stromerzeugungsanlage“ durch „Photovoltaikanlage“

 

2. Ergänzung des Beschlusses analog TOP 24 wie folgt:

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch ( BauGB) soll für die v.g. Fläche wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend Gespräche mit Anbietern alternativer Energiegewinnungsanlagen zu führen.

Angestrebt werden soll die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Brachfläche zwischen Finanzamt und Autohaus Baumann in der Friedensstraße.

Entsprechend des Bearbeitungsstandes sind dazu ab Juni 2011 von der Stadtverwaltung ausgearbeitete Informations- und Beschlussvorlagen in die Fachausschüsse einzubringen.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch ( BauGB) soll für die v.g. Fläche wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

____________________________________________________________________

 

In der Begründung der Vorlage Seite 2, 2. Absatz muss der Teil

„… und der anschließenden Übernahme in das Eigentum der Stadt Zeitz …“

gestrichen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis geänderter Beschluss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0