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Auszug - Keine Veränderungen an dem unter Denkmalschutz stehenden Mahnmal zum Gedenken an die Opfer des Faschismus auf dem Altmarkt in Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 29
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Mi, 25.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/STR/0550/11 Keine Veränderungen an dem unter Denkmalschutz stehenden Mahnmal zum Gedenken an die Opfer des Faschismus auf dem Altmarkt in Zeitz
ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Fraktion WIR-Unabhängige/KPD
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Herr Kutschik: Ausgangspunkt dieser Vorlage ist die gesamte Diskussion in der Öffentlichkeit und das Schreiben des Landesamtes für Denkmalschutz sowie der Stellungnahme des Zentralrates der Juden

Herr Kutschik:  Ausgangspunkt dieser Vorlage ist die gesamte Diskussion in der Öffentlichkeit und das Schreiben des Landesamtes für Denkmalschutz sowie der Stellungnahme des Zentralrates der Juden.

 

Frau Schaller erklärte, dass die Preisträger 1 und 2 beabsichtigen beide die Versetzung des Denkmals.

Heute war das Landesamt für Denkmalpflege in Zeitz und haben sich die Varianten angeschaut. Dieses erklärte, dass eine Versetzung aus deren Sicht durchaus möglich ist.

Nur die Dominanz muss erhalten bleiben.

Die Denkmalbehörde benötigt aber nach Beschlussfassung einer Variante eine konkrete Planung, eine gesonderte Antragstellung ist erforderlich.

 

Herr Schröder schlug vor in der Vorlage festzuhalten, dass das Denkmal am Standort Altmarkt zu belassen ist.

 

Herr Kutschik war einverstanden mit den Aussagen von Frau Schaller, dass die Auflagen des Landesamtes für Denkmalschutz das Denkmal betreffend eingehalten werden und die bestätigte Planung dort eingereicht wird.

 

Deshalb zog Herr Kutschik die Vorlage zurück.

 

Beschluss: