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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße - Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz
TOP: Ö 10
Gremium: Ortschaftsrat Geußnitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 31.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen"
Ort: 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2
V/STR/65/0544/11 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße - Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

-          Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

-          Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 (6) des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Steinbrüchen – ehemaligen sogenannten Steinbruchhäuser, Flur 2, Flurstücke 2/85, 2/86, 2/87, 2/88, 2/89, 95, 6, 150/7, 149/7, 8 sowie im südlichen Bereich bis zur Straßenmitte der „Steinbrüchener Straße“ (Flurstück 96/1der Flur 2) wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

-          Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-          Aufgrund des § 35 (6) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S.1818) wird die Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße – Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz als Satzung beschlossen.

 

-          Eine Begründung ist nicht erforderlich; ist jedoch erstellt.

 

-          Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

 

-          Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

2