Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße - Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Geußnitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 31.05.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:30 - 21:30 | |||||||
Raum: | Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen" | |||||||
Ort: | 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2 | |||||||
V/STR/65/0544/11 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße - Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 (6) des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Steinbrüchen – ehemaligen sogenannten Steinbruchhäuser, Flur 2, Flurstücke 2/85, 2/86, 2/87, 2/88, 2/89, 95, 6, 150/7, 149/7, 8 sowie im südlichen Bereich bis zur Straßenmitte der „Steinbrüchener Straße“ (Flurstück 96/1der Flur 2) wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 35 (6) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S.1818) wird die Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße – Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz als Satzung beschlossen.
- Eine Begründung ist nicht erforderlich; ist jedoch erstellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 8 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | / |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 2 |