Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 "Zekiwa Altwerk" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 28.09.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:40 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
Zusatz: | Weiterhin werden eingeladen: Herr POR Mario Schwan, Leiter des Polizeireviers BLK zu TOP 5 | |||||||
V/STR/65/0625/11 Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 "Zekiwa Altwerk" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch erläuterte die Vorlage, Herr Schirmer vom EB Abwasser gab Ergänzungen dazu.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Zeitz „Zekiwa-Altwerk“ und der
dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich dem Umweltbericht werden in der
vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)
und dem Text (Teil B) sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umwelt-
bericht sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind
von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |