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Auszug - Diskussion mit Bürgerforum zum B - Plan Geußnitz - Nord Gewerbegebiet  

Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz
TOP: Ö 5
Gremium: Ortschaftsrat Geußnitz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 27.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen"
Ort: 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2

Herr Kühn (Bürgerforum): Erwünscht neue Formulierung in der Tagesordnung der OR-Sitzung entsprechend Antrag des Bürgerforums: „B-Plan Geußnitz-Nord, Planungszieländerung, - Konkretisierung der Abstimmung des Rates“

Herr Kühn (Bürgerforum): Erwünscht neue Formulierung in der Tagesordnung der OR-Sitzung entsprechend Antrag des Bürgerforums: „B-Plan Geußnitz-Nord, Planungszieländerung, - Konkretisierung  der Abstimmung des Rates“. Nicht nur als Diskussionspunkt.  Weiterhin hat Herr Kühn in Erfahrung gebracht, dass Danpower bisher kein BImSch-Verfahren beantragt hat.

 

OR/Herr Immisch: Es ist keine Abstimmung und schon gar kein Beschluss im Moment vorgesehen, da das Verfahren der Bebauungsplanänderung derzeit ruht bis BImSch-Verfahren durch Danpower beantragt wurde. Ja. Danpower hat im Moment das Verfahren gestoppt, da durch einige Gesetzesänderungen in der Energieerzeugung, der geplante Ertrag in Frage steht. Danpower rechnet Modell beziehungsweise die Wirtschaftlichkeit neu durch. Ausgang  offen.

 

Herr Kühn/ Herr Bühner: 300 Mandate gegen die Biogasanlage liegen vor, Bürgerforum befürwortet Photovoltaik, Warum setzt sich OR nicht gegen eine Biogasanlage und für die PV ein?

 

+++hitzige Diskussion, teilweise unsachlich+++

 

Herr Immisch:  Entscheidung trifft der Stadtrates, OR wird nur angehört, moralisch sollte der Stadtrat aber die Entscheidung des OR einbeziehen, aber das steht hier nicht zur Frage. Es gibt Planungsrecht für das Gewerbegebiet. Stadtentwicklungskonzept sieht Verkleinerung der Gewerbeflächen vor und das wurde mit der B.-Planänderung umgesetzt.

 

Herr Heiner: Jedes privatwirtschaftliche Unternehmen hat das Recht auf dem Gewerbegebiet zu bauen, auch Danpower, wenn es sich an die Gesetzmäßigkeiten hält (z.B. BImsch-Verfahren), und das vor und nach der B.-Planänderung. Das Thema Biogasanlage steht eigentlich nicht zur Diskussion. Mit der Entscheidung für ein Gewerbegebiet 1991 musste auch damit gerechnet werden, dass sich Industrie ansiedelt.

 

Herr Bühner: Antrag von Energiebauern GmbH Photovoltaik für PV im Gewerbegebiet liegt vor. Diskussion

 

Herr Villiers: PV nur für untergeordneter Nutzung auf Gewerbeflächen unter 50% zugelassen (Dokument „Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen“ ist beigefügt), Sondergebiet, Konversionsflächen vorrangig nutzen (z.B. Deponien, Militärgelände usw. keine landwirtschaftliche Nutzfläche). Dort ist staatliche Vergütung auch besser.

Diskussion zu PV, Argumente aus OR-Sitzung vom 31.05 werden wiederholt.

 

Herr Villiers: Was-wäre-wenn-Analyse zu PV auf der jetzigen Gewerbefläche : ALF/ Landesentwicklungsamt wird absagen, da landwirtschaftliche Nutzfläche zu erhalten ist. Gewerbegebiet und B-Plan müssten komplett aufgehoben werden. Neue Auslegung der Fläche, neues Verfahren mit negativer Stellungnahme ist zu erwarten.