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Auszug - Informationen aus den Fachbereichen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 26.10.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:55
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Zusatz: Weiterhin werden eingeladen: Därr Landschaftsarchitekten, Herr Dipl.Ing. M. Därr, Ernst-Grube-Str. 1, 06120 Halle zu Top 5 zu Top 5

Herr Immisch ergänzte die bereits ausgereichten Informationen hinsichtlich der Vergabe Stromlieferung (alle drei Lose gingen an die SWZ GmbH)

Herr Immisch ergänzte die bereits ausgereichten Informationen hinsichtlich der Vergabe Stromlieferung 2012 (alle drei Lose gingen an die SWZ GmbH).

Des Weiteren informierte er, dass im Ältestenrat das Problem Baumscheiben diskutiert worden ist und als Test ein Verfahren zur Versiegelung aufzubringen. Das ist an zwei Stellen geschehen: in der Brüderstraße gegenüber der ehem. Deutschen Bank an der Schwanenapotheke und an der Rundbank Wendische Straße.

Die Kosten dafür belaufen sich auf: Schätzwert bei 20 Baumscheiben ca. 500 – 550 €/qm

 

Frau Schaller berichtete aus dem FB Baurecht, u.a. Sachstand Schützenplatz. Dort kam es lt. Investor aus verschiedenen Gründen zum Verzug. Mitte 2012 ist die Fertigstellung seinerseits geplant.

 

Herr Netscher sprach das Problem der Geruchsbelästigung an, welche vom Grundstück Weltfrieden ausgeht. Die Verwaltung prüft den Sachverhalt.

 

Frau Röhming berichtete aus dem Fachbereich Recht und Ordnungswesen.

Am kommenden Freitag, 8.00 Uhr, ist die Inbetriebnahme des Parkplatzes Braustraße vorgesehen (als Kurzzeitparkplatz 2 Std.).

 

Ab 2012 können wieder im März und Oktober Gartenabfälle verbrannt werden (lt. Genehmigung BLK – voraussichtl. Eingang Anfang 2012).

 

Herr Brunn sprach das Problem der Kontrolle beim Verbrennen an. Allerdings muss auch kontrolliert werden, dass nur erlaubte Materialien verbrannt werden.

 

Frau Röhming erläuterte, dass – da diese Verordnung vom Burgenlandkreis erlassen wurde -  von dort auch Kontrollen und Ahndungen ausgehen müssen, die Zuständigkeit also dort liegt.

Allerdings ist auch der Bereich Ordnungswesen der Stadt unterwegs und spricht Ermahnungen aus, wenn der Verursacher ermittelt werden kann bzw. angetroffen wird.

 

Herr Netscher regte an, ob es möglich wäre im Rahmen der Amtshilfe, dass auch die Stadt

auf diesem Gebiet wirksam werden kann.

Des Weiteren wäre zu überlegen, ob in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt nicht ein Punkt zur Verbrennungsordnung bzw. Verstöße dagegen aufgenommen werden kann.

Das soll durch die Stadt geprüft werden.