Auszug - Information Baumaßnahmen in der Ortschaft 2011 - Sachstandsbericht
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna | |||
TOP: | Ö 9 | ||
Gremium: | Ortschaftsrat Kayna | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Mi, 02.11.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 19:00 - 22:25 | ||
Raum: | Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna | ||
Ort: | Kayna | ||
Die Zuarbeiten zum Tätigkeitsbericht im Bauausschuss des Stadtrates vom 28.09.2011 und vom 26.10.2011 wurden mit der Einladung ausgereicht.
Die Ortsbürgermeisterin ergänzt, dass nach Aussage der Fachbereichsleiterin, Frau Sabine Langenberg, die Haushaltsplanung für 2012 zum Standort Grundschule Schnaudertal Kayna noch nachgebessert werde.
Zur fachlichen Bewertung der Schäden am Gebäude der Kindertagesstätte „Schnauderbienchen“ sei durch die Stadtverwaltung, in Absprache mit der Ortsbürgermeisterin, das ISP Ingenieur & Sachverständigenbüro Jan Poser aus Kayna mit der Erstellung einer Instandsetzungsstudie beauftragt worden.
Die Ortsbürgermeisterin informiert, dass es in letzter Zeit vermehrt Anfragen von jungen Leuten gegeben habe, die im Kerngebiet von Kayna einen Bauplatz suchen. Sie bittet die Ortschaftsräte deshalb um Unterstützung bei der Suche nach entsprechend bebaubaren Flächen, ggf. von privaten Eigentümern.
Nachdem witterungsbedingt im vergangenen Jahr die Birken auf dem Grundstück Bahnhostraße 25 in Kayna nicht mehr gefällt werden konnten, werde die durch die WBG beauftragte Firma Baumteam GmbH aus Zeitz die Baumfällarbeiten durchführen. Die Genehmigung erteilte die untere Naturschutzbehörde des Burgenlandkreises (zuständigkeitshalber) im Jahr 2010. Das Sachgebiet Grünes der Stadt sei darüber informiert, da seit 2011 die neue Baumschutzsatzung der Stadt Zeitz auch für die Ortsteile gelte, sei ab sofort die Stadt selbst für Baumfällgenehmigungen zuständig.
Zum Kiessandtagebau Starkenberg sollen aus Sicht der betreibenden Firma Werksausfahrten schon aus der Zeit der ehemaligen DDR (Besonderheit der SDAG Wismut) bestehen (eigener Rechtskreis). Nach Problemlösungen werde weiter gesucht. Am 14.10.2011 sei dazu auch ein Schreiben des Landesamtes für Geologie und Bergwesen – Dezernatsgruppe Übertagebergbau – eingegangen, dass vorbehaltlich der Aussagen des zuständigen Straßenverkehrsamtes (beim Burgenlandkreis) keine Einwände gegen die Errichtung der neuen Zufahrt bestehen. Die Zufahrt sei lediglich zu sichern.
Private Maßnahmen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung für 2012 im ländlichen Raum können gefördert werden. Die betreffe folgende Ortsteile:
Pirkau, Geußnitz, Wildenborn, Kayna, Lindenberg, Mahlen, Roda, Zettweil, Luckenau, Nonnewitz, Unterschwöditz, Zangenberg, Hainichen, Reußen, Theißen, Bockwitz, Lobas, Loitsch, Stockhausen, Suxdorf und Würchwitz.
Bereits in den vergangenen Jahren konnten Gemeinden, Vereine und Personen in der Region gute Erfahrungen mit der Förderung von Maßnahmen zur Dorferneuerung und Dorfentwicklung durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Süd sammeln. Eine Fortführung der Förderung ist jetzt auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in Sachsen – Anhalt (RELE), Rd.Erl. des die durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt in Magdeburg vom 30.04.2008, möglich. Bisher waren die Inhalte der Förderung vor allem in der Sanierung und Instandsetzung von Objekten zu sehen, nunmehr geht es in der neuen Förderperiode bis 2013 zusätzlich vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung insbesondere um die Innenentwicklung der Orte, die Sicherung der Daseinsvorsorge und um die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Neben Vorhaben von Gemeinden wird eine angemessene Beteiligung von Vereinen, Verbänden und Privatpersonen, insbesondere auch von land – und forstwirtschaftlichen Betrieben angestrebt. Für das Jahr 2012 ist die Anmeldung von Vorhaben privater Projektträger mittels des Formblattes „Bedarfsermittlung“ möglich, welches bei der Stadt Zeitz, Altmarkt 16 in 06712 Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung (Gewandhaus) Zimmer 303, 304 sowie im Bürgerbüro erhältlich ist. Für die Ortsteile Zangenberg und Hainichen kommt eine Förderung von Vorhaben nur in Betracht, wenn diese der Umsetzung der zertifizierten Leitprojekte des integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes des Burgenlandkreises (www.ile-burgenlandkreis.de) und/oder der Umsetzung eines Leader-Konzeptes dienen. Für den Ortsteil Pirkau kommt eine Förderung von Vorhaben nur in Betracht, wenn diese der Umsetzung der zertifizierten Leitprojekte des integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes des Burgenlandkreises (www.ile-burgenlandkreis.de) dienen.
Das ALFF Süd hat folgende Prioritäten bei der Auswahl von Vorhaben privater Projektträger gesetzt:
- Vorhaben, die der Umsetzung eines Leader-Konzeptes dienen
- Vorhaben zur Schaffung zusätzlicher Dauerarbeitsplätzen
- Vorhaben zur Sicherung und Verbesserung der Daseinsvorsorge in zentralen Orten
- Vorhaben, die in Kombination mit anderen Investitionen oder Förderinstrumenten einen
effektiveren Mitteleinsatz gewährleisten
- Vorhaben, die als Haltefaktor von jungen Familien im ländlichen Raum dienen
- Vorhaben zur Herstellung der Barrierefreiheit
- Vorhaben zur Verbesserung der Arbeits – und Lebensbedingungen von Frauen
- Vorhaben, die einen Beitrag zur Umsetzung raumordnerischer bzw. überörtlicher
Entwicklungsplanungen leisten
- Vorhaben, die der Umsetzung eines zertifizierten ILEK-Leitprojektes dienen
Auf Grundlage der o.g. Richtlinie, des integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes des Burgenlandkreises (www.ile-burgenland-weissenfels.de), der Leaderkonzepte der lokalen Aktionsgruppen Naturpark Saale-Unstrut-Triasland und Zeitz-Weißenfelser Braunkohlerevier, der Dorfentwicklungspläne der Orte und Gemeinden sowie dem vorhandenen Budget wird eine Prioritätenliste durch das ALFF Süd aufgestellt. Für die ausgewählten Vorhaben wird danach durch das ALFF Süd zur Einreichung formgebundener Förderanträge aufgefordert. Vorhaben außerhalb der aufgeführten Prioritäten haben geringe Aussicht auf Einordnung in die Förderung. Die Bedarfsermittlungen waren bis zum 12.08.2011 bei der Stadt Zeitz (Sachgebiet Stadtentwicklung), Altmarkt 16, Zimmer 303 und 304 abzugeben.
Nähere Informationen können unter den Telefonnummern
03441/83254 Stadt Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung, Frau Plügge
03441/83435 Stadt Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung, Frau Bauch
03443/2800 ALFF Süd
034441/42129 Leadermanagement Zeitz-Weißenfelser-Braunkohlenrevier, Herrn Seidel erfragt werden